Leitsatz:
Behebbare Mängel (hier: vom Vermieter ausgehängtes Badezimmertürblatt) haben keine Auswirkung auf die Höhe der ortsüblichen Miete.
AG Lichtenberg vom 1.4.2010 – 2 C 529/09 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
31.01.2013