Eine Gartenfläche auf dem Grundstück, deren Nutzung durch die Mieter als Erholungs- und Spielfläche geduldet wird und die überwiegend nur aus Rasen mit wenigen Pflanzen und Bäumen besteht, erfüllt weder das Merkmal eines „aufwendig gestalteten Wohnumfeldes“ noch das Merkmal „Mietergarten ohne Entgelt“.
AG Pankow vom 30.6.2022 – 102 C 41/22 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
28.06.2024