Leitsatz:
Der Ludwigkirchplatz liegt in bevorzugter Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels.
LG Berlin vom 20.6.2018 – 64 S 199/17 –
Mitgeteilt von RA Reinhard Lebek
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Das Wohnumfeld am Ludwigkirchplatz sei verkehrsarm, parkähnlich begrünt und durch attraktive Baudenkmäler, Altbaufassaden, Kleingewerbe sowie Straßencafés geprägt. Ausweislich der strategischen Lärmkarte Berlin betrage der über 24 Stunden gemittelte Verkehrslärmpegel an der Außenfassade des Gebäudes Ludwigkirchplatz X zwischen 43 dB(A) und 48 dB(A). Nachts ergäben sich Werte zwischen 35 dB(A) und 38 dB(a) und damit eine Geräuschintensität, die etwa zwischen einem Flüstern und leise hörbarer Musik einzuordnen sei. Galerien, Museen, Kinos, Schauspielhäuser sowie die Universität der Künste seien fußläufig erreichbar, und bis zum touristischen Schwerpunkt Breitscheidplatz brauche man zu Fuß weniger als 20 Minuten.
Urteilstext
Den Urteilstext lesen Sie unter Mietpreisbremse
16.09.2018