Leitsatz:
Das Wohnwertmerkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW-Parkplatzangebot in der Nähe“ liegt nicht vor, wenn Parkplätze jedermann, allen Benutzern der Straße, der öffentlichen Einrichtungen und Mietern anderer Häuser zur Verfügung stehen und der Mieter nur nach Verfügbarkeit einen Parkplatz findet.
AG Lichtenberg vom 27.8.2018 – 13 C 25/18 –
Mitgeteilt von RAin Marion Vorpahl
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
20.10.2018