Leitsatz:
Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
BGH v. 17.12.2008 – VIII ZR 23/08 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 9 Seiten]
04.05.2017