Ein Vermieter hatte mit den Mietern A. und B. einen Mietvertrag geschlossen. Einige Jahre später wurde vereinbart, dass B. aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dafür C. eintritt. Die im folgenden Jahr fällige Betriebskostenabrechnung adressierte der Vermieter aber weiterhin an A. und an B.. Die Mieter zahlten die aus der Abrechnung resultierende Nachforderung nicht - zu … [Weiterlesen...]