Um das Zweckentfremdungsverbot zu umgehen, werden Ferienwohnungen immer öfter „zum vorübergehenden Gebrauch“ vermietet. Gegen diese Finte haben die Wohnungsämter noch kein Mittel. Die Ferienmieter könnten sich aber dauerhaft einklagen. Besonders dreist handelt das Firmengeflecht „Berlin Aspire“, dessen Hauptgeschäft darin besteht, innerstädtische Altbauten günstig zu … [Weiterlesen...]