Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung wird oft ein Wohnungsübergabeprotokoll vom Vermieter gefertigt, das den Übergabezustand dokumentieren und zugleich die Pflichten zu ausstehenden Schönheitsreparaturen oder Mängelbeseitigungen regeln soll. Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein solches Protokoll des … [Weiterlesen...]