Erfahrungsgemäß führt der subjektive Leidensdruck eines von einem Wohnungsmangel geplagten Mieters dazu, dass die Höhe einer Mietminderung überschätzt wird. Daher Vorsicht: Wer sich beim Minderungsbetrag vergreift, dem droht nach Erreichung einer Monatsmiete die ordentliche Kündigung. Die allermeisten von den Gerichten anerkannten Mietminderungsquoten liegen zwischen 5 und … [Weiterlesen...]