Ist ein Mieter mit einer Monatsmiete im Rückstand, kann der Vermieter fristgemäß kündigen. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das vom Deutschen Mieterbund (DMB) heftig kritisiert wird. Wer zwei Monate mit der Mietzahlung in Verzug gerät, kann fristlos gekündigt werden. So steht es im Gesetz. Der BGH hat diese Zwei-Monatsmietenregelung nun aufgeweicht: Eine … [Weiterlesen...]