Grundsätzlich setzt die Umlage von Betriebskosten, darunter auch die für einen Aufzug, eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung voraus. Während die Umlage der Aufzugskosten den Mieter einer Erdgeschosswohnung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht unangemessen benachteiligt (BGH vom 20.9.2006 - VIII ZR 103/06), ist das für den Mieter einer Wohnung in einem … [Weiterlesen...]