Sollte der Vermieter Zusatzkosten für das Nachsortieren von Mülltonnen geltend machen, so sind diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nicht umlagefähig (Amtsgericht Mitte vom 10. November 2004, MieterMagazin 05, 75), da die Fremd-Vermüllung in der Regel nur einzelnen Mietern zuzuordnen ist und nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden darf. Sollte sich … [Weiterlesen...]