Das Bundesfinanzministerium verdeutlichte Ende letzten Jahres, dass Steuerpflichtige, die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen wollen, nicht mehr Auftraggeber sein müssen. Somit können auch Mieter Kosten für Leistungen geltend machen, die der Vermieter in Auftrag gegeben hat und die im Wege der Betriebskosten von … [Weiterlesen...]