Leitsatz: Ist das Telefonkabel zwischen der Telefonsteckdose in der Wohnung und dem Übergabepunkt im Keller defekt, haftet der Vermieter nicht. LG Berlin vom 12.9.2014 - 63 S 151/14 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Der Mieter verlangte vom Vermieter die Reparatur des Telefonkabels zwischen Telefonsteckdose in der von ihm inne … [Weiterlesen...]