Auch wenn das Berliner Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ein ziemlich kraftloses Instrument ist, müssen Betroffene längst nicht jede Nutzung in einem Wohngebiet hinnehmen. Das Bezirksamt Neukölln hat ein Hostel im Hinterhof eines Wohnhauses verboten und vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Der Neuköllner Reuterkiez ist schon seit Längerem eine Kneipen- und … [Weiterlesen...]