Aktuell
Protest zum Wohngipfel in Hamburg am 5./6. Dember 2024
Am 5. und 6. Dezember plant die Bundesregierung ihren Wohngipfel in Hamburg – wir sagen: Kein Applaus für leere Versprechen und Mietenwahnsinn! Gemeinsam mit weiteren Mietervereinen und Initiativen fordern wir eine Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum für alle schafft.
Anreise und Teilnahme: Am 5. Dezember fährt ein Solibus aus Berlin (Abfahrt: 9:00 Uhr in Kreuzberg, Rückfahrt 22:00 Uhr ab Hamburg). Tickets ab 5 Euro
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Volksinitiative „Bauwende ökologisch & sozial“ legt fast 35.000 Unterschriften vor:
Der Senat muss den Bestand an leistbarem Wohnraum sichern!
„Wir unterstützen die Volksinitiative und haben in den vergangenen Monaten in unseren Beratungsstellen weit mehr Unterschriften unserer Mitglieder gesammelt als erwartet“, resümiert
Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins e.V. (BMV), die heutige Abgabe von fast 35.000 Unterschriften durch die Trägerin der Volksinitiative Klimaneustart Berlin. Der BMV verbindet mit dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu sichern und nur ökologisch verträglichen leistbaren Neubau zu befürworten, zahlreiche Forderungen an die Berliner Politik.
Weitere Infos unter: Der Senat muss den Bestand an leistbarem Wohnraum sichern!
Berlin, den 30.10.2024
Mietpreisbremse – an der Realität vorbei!
Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Mietpreisbremse enttäuscht. Anstatt wichtige Reformen anzugehen, soll die Mietpreisbremse lediglich um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert werden. Damit wird suggeriert, dass das Wohnungsproblem bis dahin gelöst ist – ein ignoranter und gefährlicher Trugschluss angesichts explodierender Mieten und leerer Reformversprechen im Koalitionsvertrag. „Das geht an der Realität der überhitzten Wohnungsmärkte vorbei.“, sagt Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin im BMV. „Statt die Mietpreisbremse zu verschärfen und wirksame Sanktionen für Vermieter:innen einzuführen, enttäuscht der Entwurf deutlich.“ Mieter:innen werden weiterhin mit überhöhten Mieten belastet, weil die Mietpreisbremse durch zahlreiche Ausnahmen und mangelnde Kontrolle kaum Wirkung zeigt. Der BMV hatte in einer Auswertung für das Jahr 2021 gezeigt, dass in der Rechtsberatung des Mietervereins vorliegende Fälle mit dem Anfangsverdacht auf eine überhöhte Miete zu 98 Prozent bestätigt werden konnten. Nur 15 Prozent der Vermieter konnten eine Ausnahme rechtlich begründen. Der Berliner Mieterverein führt jährlich etwa 6.000 Beratungen zu Mietpreisüberhöhungen durch.
Weitere Infos unter: Mietpreisbremse – an der Realität vorbei!
Berlin, den 17.10.2024
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin –AöR“: Letzte Errungenschaft der Mietenbewegung vom Tisch
Der schwarz-rote Senat soll morgen über das Abschaffen einer Institution der Mietenbewegung abstimmen. „Die Wohnraumversorgung Berlin wurde errichtet, weil es vorher keine sozialen Anforderungen an Wohnraumbewirtschaftung und keine Mitbestimmung bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) gab. Was der Senat als Weiterentwicklung bezeichnet, ist de facto ein Abschaffen der sozialen Leitlinien der LWU“ sagt Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
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Berlin, den 16.10.2024
Vonovia nutzt Steuerschlupfloch des „Sharedeals“ beim Kauf der Anteile an Deutsche Wohnen: Berlin muss prüfen, ob Immobiliengeschäfte höher besteuert werden können!
Auch wenn Finanzsenator Evers die hunderte Millionen Euro, die dem Land durch den Sharedeal verloren gegangen sind, dringend benötigt hätte: Sharedeals können nur durch den Bundesgesetzgeber reguliert werden. „Die Finanzverwaltung sollte daher prüfen, ob und wenn ja, wie der Einnahmeausfall durch höhere Steuersätze für die betroffenen Unternehmensgeschäfte oder Grundstücke sowie durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer abzufedern ist“, fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Denn schließlich geht es bei Sharedeals darum, nicht nur die Unternehmensanteile zu erwerben, sondern dadurch mittelbar auch Verfügungsgewalt über die den Geschäften zugrundeliegenden Grundstücke zu erlangen. Während der Finanzsenator eine Haushaltssperre verhängt, spart Vonovia durch diesen Deal Millionen. Müsste Vonovia die Steuern zahlen, wäre ein Viertel des Haushaltslochs abgedeckt.
Weitere Infos unter: Vonovia nutzt Steuerschlupfloch des „Sharedeals“ beim Kauf der Anteile an Deutsche Wohnen
Berlin, den 10.10.2024
Baugesetzbuchnovelle der Bundesregierung im Bundestag: Mietervereine fordern Nachbesserungen – Umwandlungsverbot und Vorkaufsrecht entscheidend für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Wohnungen
Im Zuge der Beratungen zur Baugesetzbuchnovelle im Bundestag heute kritisieren die Mietervereine Berlin, Hamburg und München die geplanten Änderungen und fordern eine Stärkung des Mieter:innenschutzes. Insbesondere soll das Vorkaufsrecht wiederhergestellt und der Umwandlungsschutz deutlich verlängert werden. Der seit 2021 verschärfte Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich in angespannten Wohnungsmärkten als wirksames Mittel gegen Verdrängung erwiesen.
Weitere Infos unter: Baugesetzbuchnovelle der Bundesregierung im Bundestag
Berlin, den 10.10.2024
Initiativen und Berliner Mieterverein stellen am 8.2. um 14.00 Uhr die Wahlprüfsteine der Wahlkreiskandidat:innen zum Bundestag zur Eindämmung hoher Heizkosten vor:
Ein warmes Zuhause muss bezahlbar bleiben!
Ein Bündnis von Betroffenen-Initiativen und Berliner Mieterverein (BMV), hat die für den 11.2.2024 angesetzten Berliner Wiederholungswahlen zum Bundestag dafür genutzt, sich mit Fragen für Wahlprüfsteine an die Berliner Kandidat:innen zu richten. Darin fragen sie nach konkreten Plänen zur gesetzlichen Regulierung der Wärmepreise, der konzerninternen Nebenkostenberechnungen, der sozialen und ökologischen Anforderungen an die gewerbliche Wärmelieferung und nach Plänen für die Mietermitbestimmung bei dem geplanten Ausbau der Wärmenetze.
Die an die PolitikerInnen verschickten Wahlprüfsteine finden Sie hier:
https://novonovia.mieterinnenrat.de/wahlpruefsteine-ein-warmes-zuhause-muss-bezahlbar-bleiben/
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
31.10.2024