Aktuell
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Der BMV stellt seine Auswertung zu Eigenbedarfskündigungen vor: Die Verteidigung gegen Eigenbedarf zahlt sich oft aus
Der BMV stellt seine Auswertung zu Eigenbedarfskündigungen vor:
Die Verteidigung gegen Eigenbedarf zahlt sich oft aus:
Pressegespräch am Donnerstag, den 11. Dezember um 10.00 Uhr in der Geschäftsstelle des BMV, Spichernstraße 1 in 10777 Berlin
Weitere Infos unter: Der BMV stellt seine Auswertung zu Eigenbedarfskündigungen vor
Berlin, den 08.12.2025
Habersaathstraße 40-48 erneut vor Gericht: Dritte Räumungsklage abgewiesen
Heute fällte das Amtsgericht Mitte ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit der dritten Kündigungswelle in der Habersaathstraße 40–48. Gegenstand des Verfahrens war eine Räumungsklage der Eigentümer:in Arcadia Estate gegen eine von fünf verbliebenen Langzeitmieter:innen des ehemaligen Wohnheims der Charité. Die Klage wurde abgewiesen, zugleich wurde der Widerklage der Mieterin auf Gewährung einer vertragsgemäßen Beheizung der Wohnungen stattgegeben.
Weitere Infos unter: Habersaathstraße 40-48 erneut vor Gericht
Berlin, den 03.12.2025
DMB-Mietenmonitor Berlin 2025: Randbezirke geraten unter Druck
Die heute vom Deutschen Mieterbund veröffentlichten Ergebnisse des Mietenmonitor Berlin 2025 zeigen die zugespitzte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt erneut eindrücklich. Viele Angebotsmieten liegen deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gleichzeitig wird die Mietpreisbremse bei einem erheblichen Teil der Fälle mutmaßlich nicht eingehalten.
Weitere Infos unter: DMB-Mietenmonitor Berlin 2025
Berlin, den 02.12.2025
Rund 90.000 weitere Mieterhöhungen bei den LWU Mieterhöhungswelle bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen
Wie aus einer schriftlichen Anfrage von Niklas Schenker (Drucksache 19/24 247) hervorgeht, planen die landeseigenen Wohnungsunternehmen ab Januar 2026 wieder zahlreiche Mieterhöhungen.
Weitere Infos unter: Rund 90.000 weitere Mieterhöhungen bei den LWU
Berlin, den 20.11.2025
Bündnis Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigung stoppen! Bundesweite Konferenz gegen Verdrängung fordert entschlossenes Handeln der Bundesregierung
Knapp 400 Mieter:innen, Baustadträt:innen, Landes- und Bundespolitiker:innen sowie Vertreter:innen zahlreicher Initiativen und Mietervereine aus dem gesamten Bundesgebiet kommen am Freitag, den 14. November in Berlin in der Skatehalle auf dem Friedrichshainer RAW-Gelände zur Konferenz des Bündnisprojekts Wohnungsnot stoppen! zusammen.
Weitere Infos unter: Bündnis Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigung stoppen!
Berlin, den 11.11.2025
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
08.12.2025




