Aktuell
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Berliner Mieterverein unterstützt Offenen Brief der Mieter:inneninitiative Bülow-Ost: Das Bestehen eines Mieterbeirats rechtfertigt es nicht, den Kontakt zu Mieterinis abzubrechen
Der Berliner Mieterverein (BMV) unterstützt die Forderung der Mieter:inneninitiative Bülow-Ost (MiBO) nach einer Wiederaufnahme des Dialogs mit der landeseigenen Gewobag und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Einen entsprechenden Offenen Brief schickte die MiBo gestern an den Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz, Stephan Machulik.
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein unterstützt Offenen Brief der Mieter:inneninitiative Bülow-Ost
Berlin, den 16.01.2026
Senatsbeschluss zum Wohnraumsicherungsgesetz: Sozialwohnungsquote fehlt!
„Lange haben wir auf das von der SPD angekündigte Wohnraumsicherungsgesetz gewartet: Wir erkennen die Bemühungen des Senats an, doch zentrale Maßnahmen wie die verpflichtende Sozialwohnungsquote und die Durchsetzung einer Instandhaltungspflicht für Gebäude mit Wohnraum fehlen oder werden nicht wirksam genutzt. “, sagt Dr. Rainer Tietzsch, Vorstandsvorsitzender des Berliner Mietervereins. „Auch bei der Durchsetzung der Genehmigungspflichten für befristete Vermietung von Wohnraum hatten wir restriktivere Regelungen gefordert. Ob die beschlossenen Maßnahmen wesentliche Effekte entfalten werden, ist anzuzweifeln.“
Weitere Infos unter: Senatsbeschluss zum Wohnraumsicherungsgesetz
Berlin, den 06.01.2026
Massiver Stromausfall im Südwesten Berlins: Mietminderung auch bei unverschuldeten Ausfällen möglich
Der Berliner Mieterverein weist angesichts des massiven Stromausfalls im Südwesten Berlins darauf hin, dass Mieter:innen auch dann das Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall der Versorgung nicht durch die Vermieter:innen verschuldet worden ist.
Weitere Infos unter: Massiver Stromausfall im Südwesten Berlins
Berlin, den 06.01.2026
Tipps zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen: Keine Nachforderungen bei verspäteten Betriebskostenabrechnungen
Für Betriebs- und Heizostenabrechnungen, die den Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember umfassen, ist am 31.12.2025 die einjährige Abrechnungsfrist abgelaufen. „Geht die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024 erst nach dem 31.12.2025 zu, sind keine Nachforderungen aus der Abrechnung geschuldet“ erläutert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „Guthaben sind gleichwohl zu erstatten“. Hintergrund ist, dass Vermietende gemäß § 556 Abs. 3 BGB verpflichtet sind, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes über die Betriebs- und Heizkosten abzurechnen, wobei der Zugang bei den Mieter:innen maßgeblich ist. Verpassen Vermietende diese Abrechnungsfrist, sind sie mit Nachforderungen ausgeschlossen.
Weitere Infos unter: Tipps zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Berlin, den 02.01.2026
Eigenbedarfskündigungen als strukturelles Problem: Berliner Mieterverein legt Auswertung von rund 550 Beratungsfällen vor
Der Berliner Mieterverein (BMV) warnt vor einem weiteren Anstieg von Eigenbedarfskündigungen in Berlin. Eine neue Auswertung von 551 Rechtsberatungsfällen aus den Schwerpunktjahren seit 2020 zeigt: Eigenbedarf ist längst kein Randphänomen mehr, sondern eine der direktesten Formen der Verdrängung von Mieter:innen auf dem Berliner Wohnungsmarkt – häufig verbunden mit Missbrauch in Form von vorgeschobenem Eigenbedarf und hohen Renditeerwartungen der Eigentümer:innen.
Weitere Infos unter: Eigenbedarfskündigungen als strukturelles Problem
Berlin, den 11.12.2025
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
16.01.2026




