Wer die Gebrauchsbeeinträchtigungen seiner Wohnung – wenn auch vollkommen unabsichtlich – selbst verursacht hat, der darf die Miete dann natürlich nicht mindern.
Wenn ein Mieter beispielsweise Aquarien in der Wohnung aufgestellt hat, erzeugt das eine hohe Luftfeuchtigkeit. Diese wiederum kann auf Dauer zu Feuchtigkeitsschäden bis hin zu Schimmelbefall führen. Für die Behebung eines solchen Schadens kann der Vermieter selbstverständlich nicht in Anspruch genommen werden. Ganz im Gegenteil: Die Schadensersatzpflicht wird – in Höhe der Handwerkerkosten zur Mängelbeseitigung – höchstwahrscheinlich ihn selber treffen.
mr
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MieterMagazin 11/12
31.12.2016