Etwa alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Einbruch begangen. Der dabei verursachte Schaden: rund 600 Millionen Euro jährlich. Auch in Berlin nehmen Wohnungseinbrüche zu. Doch es gibt Möglichkeiten, die Wohnung und das sich dort befindliche Hab und Gut wirksam vor Dieben zu schützen.
Als Maria Tabert* nach einem anstrengenden Arbeitstag aus dem Fahrstuhl ihres Wohnhauses tritt, traut sie ihren Augen nicht: Ihre Wohnungstür im sechsten Stock steht sperrangelweit offen, der Rahmen und die Tür ist an vielen Stellen gesplittert. Wie in Trance betritt die 59-Jährige ihre Wohnräume, sieht den Inhalt von Schubladen auf dem Boden verteilt und ihren Schreibtisch verwüstet. Einbrecher sind während ihrer Abwesenheit in ihre Mietwohnung am Heidelberger Platz in Wilmersdorf eingedrungen. Schockiert läuft Maria Tabert zu einer Nachbarin, ruft von dort aus die Polizei. Für die Experten ist die Sachlage klar. Hier haben Profis mit einem sogenannten Kuhfuß die Tür aufgebrochen. „Das muss ziemlich gerummst haben“, sagt ein Beamter. Von den Nachbarn will aber niemand etwas gehört haben.
Die Täter suchten wohl ganz gezielt nach Goldschmuck und wurden schnell fündig. Den gesamten Erbschmuck von Maria Tabert – Ringe, Uhren, Armbänder und Halsketten ihrer Mutter, Schwiegermutter und Patentante – haben die Diebe erbeutet. Ein herber Verlust, nicht nur finanziell, sondern auch ideell, denn an den Schmuckstücken hängen viele Erinnerungen. Hinzu kommt die psychische Belastung nach dem Einbruch: Das Wissen, dass Fremde in die Privatsphäre eingedrungen sind und herumgewühlt haben, ist für viele Opfer meist schlimmer als der Verlust der gestohlenen Wertgegenstände. „In den ersten Tagen habe ich mich nicht mehr allein nach Hause getraut“, erzählt Maria Tabert. Das verlorene Sicherheitsgefühl wird ihr sicher noch lange zu schaffen machen.
Nach Jahren relativer Ruhe nehmen in Berlin die Einbrüche in Wohnungen und Einfamilienhäuser seit 2006 wieder zu. Im Jahr 2008 gab es in der Hauptstadt laut polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 8228 Fälle – 1295 mehr als im Vorjahr, ein Anstieg von knapp 19 Prozent. Allerdings fließen in die Liste der Einbruchstaten auch die misslungenen Versuche mit ein. Diese liegen in Berlin bei etwas über 36 Prozent – und geben einen Hinweis darauf, dass gut gesicherte Fenster und Türen Brecheisen, Bohrer und ähnlichem durchaus widerstehen.
Längst sind nicht mehr nur Villen und Einfamilienhäuser in schicken Randbezirken betroffen. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Mehrfamilienhäusern im inneren Stadtgebiet, gerade auch in einfachen und mittleren Wohnlagen. Dort, so schätzen Experten der Polizei, vermuten Kriminelle ein leichtes Spiel aufgrund von Schlössern, die weniger sicher und einfacher zu knacken sind.
Anders als viele Menschen denken, schreiten Einbrecher weniger nachts, sondern vielmehr am helllichten Tag zur Tat, meistens in den Vormittags- und Mittagsstunden. Denn dann wähnen sie ihre Opfer bei der Arbeit – womit sie auch häufig genug ganz richtig liegen.
Fünf Minuten, die wichtig sind
Stellt sich die Frage: Wie sich schützen gegen Einbruch und Diebstahl? Wirksame einbruchhemmende Maßnahmen lassen sich schon verhältnismäßig unaufwendig ergreifen. Nach Erfahrung der Polizei geben die allermeisten Einbrecher ihr Vorhaben auf, wenn sie nicht innerhalb von fünf Minuten in die Wohnung gelangen. So lange sollten Türen und Fenster dem Einbruchversuch widerstehen.
Doch wer trägt die Kosten für die Sicherheit in einem Mietshaus? Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters in der Regel nicht über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren hinaus. Will der Mieter einen weitergehenden Schutz, muss er selbst für die Kosten aufkommen.
Bevor er allerdings zusätzliche Sicherungen anbringt, die in die Bausubstanz des Gebäudes eingreifen – wie zum Beispiel ein Querriegelschloss und ein Türspion – oder die die Außenansicht des Hauses verändern wie etwa Rollläden und Fenstergitter, braucht er die Genehmigung des Vermieters. Zwar kann dieser den Einbau von Sicherheitstechnik in aller Regel nicht verwehren, doch „den Vermieter einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, geht nicht“, so Frank Maciejewski, Jurist beim Berliner Mieterverein.
Das Einverständnis des Vermieters sollte man sich möglichst schriftlich geben und zusichern lassen, dass die Einbauten nach Mietende in der Wohnung verbleiben können. Denn grundsätzlich darf der Vermieter verlangen, dass sämtliche bauliche Veränderungen beim Auszug rückgängig gemacht werden. Allerdings: Ein neues Schloss samt Schließblech darf ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters eingebaut werden. Das alte Schloss sollte man aufbewahren, um es bei Mietende wieder einsetzen zu können. Entsprechendes gilt beim Austausch von Fenster- und Balkontürgriffen gegen abschließbare Griffe.
Ist es bereits zu einem Einbruchsversuch gekommen und werden künftige Einbrüche als wahrscheinlich angesehen, so kann der Mieter Maßnahmen wie etwa den Einbau einer Sicherheitstür auf Kosten des Vermieters verlangen (AG Schöneberg, 9. Februar 2000 – 7 C 286/99). Allerdings berechtigen bauliche Änderungen, die der Vermieter zur Verbesserung der Sicherheit durchführt, ihn zu einer Mieterhöhung (Wertverbesserungszuschlag). Elf Prozent der auf die Wohnung anfallenden Baukosten kann der Vermieter dann der Miete jährlich zuschlagen.
In der „kriminalpolizeilichen Beratungsstelle“ am Platz der Luftbrücke in Tempelhof können sich Bürger über die Möglichkeiten zur Sicherung ihres Eigentums informieren. Die erste halbe Stunde der Beratung ist kostenfrei, danach kostet jede halbe Stunde 44 Euro. Die Experten bieten auch Ortsbegehungen und Bera-tungen in den Wohnungen an.
Ute Haufner* aus dem Bezirk Prenzlauer Berg hat sich für einen solchen Beratungstermin in ihrer Zweizimmer-Altbauwohnung entschieden, nachdem es in ihrem Bekanntenkreis in den letzten Wochen zwei Einbruchsfälle gegeben hat. „Bisher habe ich mir über Sicherheitstechnik gar keine Gedanken gemacht, aber letztlich kann es ja jeden täglich treffen“, sagt sie. Damit es ihr nicht so ergeht wie ihren Bekannten, will sie nun vorbeugen.
Stangenschloss oder Querriegel?
Hilfestellung gibt Rüdiger Geipel, Sachgebietsleiter Technische Prävention bei der Polizei Berlin. Seit 15 Jahren berät er Mieter und Eigenheimbesitzer zu Schutzvorrichtungen gegen Einbruchdiebstahl. Seinem geschulten Auge fallen die Schwachstellen an Ute Haufners Tür sofort auf. „Ein geübter Täter braucht hier höchstens eine Minute: Drei- bis viermal hebeln und er ist drin“, schätzt Geipel nach der Begutachtung des einfachen Schlosses an Ute Haufners Tür. Er empfiehlt ihr, ein Mehrfachriegelschloss anbringen zu lassen, bei dem mehrere Riegel gleichzeitig die Tür sichern. „Dadurch wird der Hebeldruck des Täters auf mehrere Punkte an der Tür verteilt und konzentriert sich nicht nur auf eine Stelle“, erklärt er. Ein solches Mehrfachriegelschloss ließe sich auch in das Türblatt integrieren. Eine andere Möglichkeit wäre ein Stangenschloss, bei dem eine senkrechte Stange in Halterungen einrastet, die oben und unten in das Mauerwerk beziehungsweise in den Boden eingelassen sind. Das von Ute Haufner favorisierte Querriegelschloss sei bei ihrer Tür nicht möglich, erfährt sie. Denn ihre Tür ist von einem Holzrahmen umgeben und der biete für ein Querriegelschloss nicht genügend Halt. Auch ihr Schließblech ist momentan nur in den Holzrahmen eingelassen. „Das reicht nicht aus. Bei einem Einbruchsversuch splittert das Holz einfach weg“, sagt Geipel. Ein sicheres Schließblech müsse möglichst tief im Mauerwerk verankert werden.
Als nächste Schwachstelle enttarnt der Fachmann die sogenannte Bandseite der Tür, wo die Scharniere angebracht sind. Rüdiger Geipel empfiehlt hier das Anbringen von Hintergreifhaken, damit die Tür nicht von dieser Seite aufgehebelt werden kann. Zusätzlich rät er Ute Haufner zu einem Weitwinkeltürspion und einer Klinkenkette, womit sich die Tür nur einen Spaltbreit öffnen lässt, falls Fremde davor stehen.
Falls sich die Mieterin zum Einbau aller vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen entschließen sollte, wird das nicht billig. Allein für ein geprüftes Stangenschloss inklusive Einbau muss sie mit etwa 500 bis 600 Euro rechnen. Rüdiger Geipel rät aber dringend davon ab, die Einbauten in Selbstmontage oder von einer Billigfirma vornehmen zu lassen, denn „am Ende zahlt man doppelt“. Der sachgerechte Einbau durch eine Fachfirma sei unerlässlich. Eine Liste mit den Adressen von Fachfirmen in Berlin ist über das Landeskriminalamt Berlin erhältlich und kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden (www.berlin.de/polizei). Die dort aufgeführten Unternehmen haben in einem Aufnahmeverfahren ihre fachliche Qualifikation zum Einbau von Sicherungseinrichtungen nachgewiesen.
Vor Auftragserteilung sollte man sich Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter einholen, denn mitunter gibt es Sonderangebote. Manche Firmen bieten eine kostenlose Erstbesichtigung in der Wohnung an, bei der die örtlichen Begebenheiten untersucht und die individuell beste Lösung ermittelt wird.
Ein Anbietervergleich spart Kosten
„Die besten Schlösser und Riegel nützen nichts, wenn die Wohnungstür nicht stabil ist“, warnt Bernd Bories, Mitarbeiter bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Glaseinsätze, Kassettenfüllungen in Altbauten oder Türen mit Wabenkern, wie sie manchmal noch anzutreffen sind, könnten von rabiaten Tätern einfach eingetreten werden. Türen sollten daher von innen mit einem Stahlblech oder einer Multiplexplatte verstärkt sein. Noch sicherer sind moderne, einbruchhemmende Türen. Die kosten allerdings meist um die 1500 Euro.
Zu den günstigeren und verhältnismäßig unaufwendigen Maßnahmen einer Grundsicherung gehören gute Schließzylinder der Angriffsklasse 1 oder 2 mit Bohr- und Ziehschutz nach DIN 18252. Der Zylinder sollte höchstens zwei Millimeter aus dem Schutzbeschlag hervorragen. Denn falls er zentimeterweit nach draußen steht, kann er mit einer Zange ganz einfach herausgezogen oder abgebrochen werden – die Wohnung ist dann offen. Eine Metallblende verhindert das. Sie umschließt den außen vorstehenden Zylinder und wird an der Innenseite der Tür verschraubt. Das Türschild darf selbstverständlich nicht von außen abschraubbar sein.
Eine beliebte Einbruchmethode bei zweiflügligen Altbautüren ist das sogenannte „Kantenriegelziehen“. Dabei ziehen die Täter durch einen relativ einfachen Vorgang von außen den kleinen Riegel nach oben, der die schmalere Standseite der Tür arretiert. Innerhalb von Sekunden steht die gesamte Tür sperrangelweit offen. „Dagegen hilft ein einfacher Trick: Die Kantenriegel mit je einer Schraube oben und unten fixieren, so dass sie nicht gelöst werden können“, sagt Rüdiger Geipel. Das allein genüge aber nicht als Einbruchschutz. Erst die Montage eines Stangen- oder Querriegelschlosses macht die Flügeltür zufriedenstellend einbruchsicher.
Schwachstelle Fenster
Mieter von Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen und – bei Neubauten – auch Wohnungen im ersten Stock sollten außerdem ihre Fenster, Terrassen- und Balkontüren mit einbruchhemmenden Zusatzsicherungen versehen. Die oft als Mindestsicherung verstandenen verschließbaren Fenstergriffe und -riegel reichen nicht aus. „Einfache Fenster ohne zusätzliche Sicherungen können innerhalb weniger Sekunden aufgehebelt werden“, weiß Rüdiger Geipel. Bei neuen Fensterelementen sollte man auf geprüfte Produkte ab der Widerstandsklasse 2 nach den DIN-Normen V ENV 1627-1630 achten. „Der verschließbare Fensterriegel sollte grundsätzlich einen Verdrehwiderstand von 100 Newtonmeter haben“, rät Bernd Bories. Bei Fenstern im Gäste-WC und Bad bieten sich eventuell Außengitter an. Außerdem gibt es spezielle Sicherungen für gekippte Fenster. Allerdings sollte man sich vorab bei seinem Hausratversicherer erkundigen, ob er diese Sicherungen akzeptiert. Anderenfalls könnte es passieren, dass die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigert.
Generell empfiehlt die Polizei, die Wohnung niemals unverschlossen zu lassen – nicht, wenn man nur kurz den Müll runterbringt und selbst dann nicht, wenn man sich zuhause aufhält. Denn den Schnapper am Schloss der Wohnungstür können Täter innerhalb von Sekunden zum Beispiel mit einer einfachen Plastikkarte öffnen. Es sei durchaus schon vorgekommen, dass Einbrecher unbemerkt in eine Wohnung gelangen, während der Bewohner sich in den hinteren Räumen aufhielt, erzählt Rüdiger Geipel.
Während einer längeren Abwesenheit, etwa im Urlaub, sollte die Wohnung möglichst einen bewohnten Eindruck machen. Briefkästen sollten regelmäßig von den Nachbarn geleert, Rollläden tagsüber hochgezogen sein, um Anwesenheit zu suggerieren. Mithilfe einer Zeitschaltuhr könnte im Laufe des Tages oder des Abends beispielsweise das Radio oder das Licht für einige Zeit eingeschaltet werden. Guten Schutz bieten letztlich auch aufmerksame Nachbarn, die Fremde nicht einfach so ins Haus lassen und die Polizei verständigen, sobald sie etwas Ungewöhnliches bemerken. Im Fall von Maria Tabert hätte so vielleicht Schlimmeres verhindert werden können.
Sina Tschacher
* Namen von der Redaktion geändert.
Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist schlimm genug. Gut, wenn dann wenigstens die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Doch hierbei gibt es einiges zu beachten: Bis vor zwei Jahren musste die Versicherung nichts zahlen, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Dies war etwa dann der Fall, wenn ein Einbrecher sich durch ein gekipptes Fenster Zutritt in die Wohnung verschaffen konnte oder ein Mieter seine Wohnungsschlüssel im Auto zurückließ und ein Dieb aus den weiteren Gegenständen dort die Anschrift erfahren konnte.
Dank des neuen Versicherungsvertragsgesetzes, das seit dem 1. Januar 2008 gilt, kann der Versicherte nun in Fällen von grober Fahrlässigkeit nach einer Quotenregelung zumindest einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Die Leistung der Versicherung wird aber immer noch entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt.
In den vergangenen Jahren haben Gerichte grobe Fahrlässigkeit beispielsweise dann festgestellt, wenn ein Mieter den Zweitschlüssel zu seiner Wohnung so versteckt, dass ein Einbrecher diesen allzu leicht finden kann (OLG Frankfurt, 6. September 2001 – 3 U 208/00). Es kann sich lohnen, mit der Versicherung einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ zu vereinbaren. Dann zahlt sie auch bei grober Eigenschuld die volle Versicherungssumme.
Übrigens: Nach einem Einbruch muss der Vermieter die Kosten für ein neues Schloss und die Reparatur von Tür und Fenster übernehmen – unabhängig davon, ob der Mieter von seiner Hausratversicherung einen Betrag für Reparaturaufwendungen erhalten hat (AG Köln 221, 12. Dezember 1997 – C 376/97). Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht unverzüglich nach, kann der Mieter die Tür vorläufig sichern lassen und diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen (AG Hannover, 11. September 1988 – 509 C 3171/ 88).
Ein Vermieter begeht eine Vertragsverletzung, wenn er ein Baugerüst am Haus anbringen lässt, ohne den Mieter davon rechtzeitig zu informieren, so dass dieser seine Wertsachen nicht mehr an einen sicheren Ort bringen kann. Kommt es dann zu einem Einbruch, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig (LG Hamburg, 5. April 1990 – 7 S 295/89).
tsc
Die Stiftung Warentest hat kürzlich vier Produktgruppen geprüft, die den Einbruchsschutz deutlich erhöhen können: Schließzylinder, Kastenzusatzschlösser, Querriegelschlösser und Türschilde. Doch das Ergebnis war enttäuschend: Von 15 getesteten Produkten sind nur fünf „gut“ oder „sehr gut“. Sechs sind „mangelhaft“, darunter alle Kastenzusatzschlösser. Sie hielten den Einbruchsversuchen der Prüfer nicht stand. Bei den Querriegelschlössern heißen die besten Modelle im Test Ikon DRS 8443 und Ikon DRS 8444. Sie kosten jeweils etwas über 300 Euro. Das teuerste Querriegelschloss (Abus PR 1900 mit Sperrbügel, 465 Euro) fiel im Test durch. Testsieger bei den Schließzylindern ist der BKS Janus. Er hielt Bohren und Ziehen stand. Ebenso gut schützt der Ikon Vector. Beide Schließzylinder erfüllen die Widerstandsklasse A. Bei den Türschilden liegen die Modelle von FSB und Abus vorn.
Generell sollten Verbraucher beim Kauf von Sicherheitselementen auf die DIN-Prüfzeichen achten sowie auf das VdS-Zertifizierungszeichen des Verbandes der Schadensversicherer. Weitere von der Polizei empfohlene Zertifizierer sind DIN-Certco und PIV Cert.
tsc
Den kompletten Testbericht der Stiftung Warentest kann man gegen eine geringe Gebühr nachlesen und herunterladen unter www.test.de (Türsicherungen).
MieterMagazin 3/10
Lesen Sie auch
zu diesem Thema:
Schadensbegrenzung
nach einem Einbruch
Überfüllte Briefkästen geben Einbrechern Hinweise auf eine Abwesenheit
Foto: Christian Muhrbeck
Angekippte Fenster im Erdgeschoss sind ein hohes Einbruchrisiko
Foto: Christian Muhrbeck
Polizeimitarbeiter Rüdiger Geipel zeigt, wo die Schwachstellen sind: …
… das Einfachschloss lässt sich schnell aufhebeln, …
… auch die Bandseite bietet wenig Widerstand
Fotos: Sabine Münch
Einbruchsversuch mit Scheckkarte und Schraubenzieher
Foto: Christian Muhrbeck
Bernd Bories demonstriert in der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Produkte, die Ganoven das Handwerk erschweren: …
Fensterzusatzschloss, …
Kernziehschutz, …
… Türgriffkette
Fotos: Christian Muhrbeck
Hinweis
Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle weist darauf hin, dass die hier fotografierten Produkte Musterstücke sind, die den polizeilich gestellten Anforderungen genügen. Das schließt nicht aus, dass auch Produkte anderer Hersteller gleichermaßen polizeilich empfohlen werden können.
Ziel des Einbruchs: Schmuck, Geld, Wertgegenstände
Fotos: Christian Muhrbeck
Beratungsladen der Kriminalpolizei
„Technische Prävention“,
Platz der Luftbrücke 5, 12101 Berlin,
Öffnungszeiten:
Montag von 10 bis 18.30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr,
Freitag geschlossen
Tel. 4664-979 999
E-Mail: lkapraev3@polizei.berlin.de
Informationen zur Vorbeugung
von Einbruch und anderen Straftaten
unter:
www.polizei-beratung.de
Informationsportal mit vielen Tipps
zum Thema Einbruchsschutz:
www.nicht-bei-mir.de
08.03.2016