Ist die Heizungsanlage defekt, so stellt dies grundsätzlich einen Mietminderungsgrund dar, wenn infolgedessen die üblicherweise zu erwartenden Raumtemperaturen nicht mehr erreichbar sind.
Also nicht das technische Versagen selbst ist der Mietminderungsgrund, sondern die erhebliche Beeinträchtigung in der Gebrauchsfähigkeit der Wohnung. So wirkt sich die zweifellos defekte Heizungsanlage bei hochsommerlichen Temperaturen nicht beeinträchtigend aus. Dann aber kann auch die Miete nicht gemindert werden.
mr
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MieterMagazin 11/10
14.06.2016