Immer wieder klagen Mieter über zu geringen Wasserdruck im Haus. Die Ursachen können verschieden sein – wie auch die Zuständigkeiten für die Beseitigung dieses Mangels. Fest steht: Der Mieter hat einen Anspruch auf einen ausreichenden Wasserdruck in seiner Wohnung.
Die Zeiten, in denen Wassertürme mit Hilfe der Schwerkraft für den notwendigen Druck in der Wasserleitung sorgten, sind vorbei. Die Berliner Wasserbetriebe versorgen heute mit neun Wasserwerken, acht Pumpwerken und 7800 Kilometer Rohrleitungen etwa 3,4 Millionen Menschen über mehr als 250.000 Hausanschlüsse täglich mit 0,5 bis 1 Million Kubikmeter Trinkwasser. Auch für die Abwasserbehandlung ist das Unternehmen verantwortlich.
Sowohl beim Berliner Mieterverein als auch bei den Berliner Wasserbetrieben klagen Mieter gelegentlich über einen zu geringen Wasserdruck im Haus.
Wasserfilter müssen regelmäßig gereinigt werden
Die häufigste Ursache sind verstopfte Filter. Das ins Haus fließende Trinkwasser passiert hinter dem Hauptwasserzähler, der sich zumeist im Keller befindet, einen Feinfilter, der Kalk, Eisen, Sand und andere Partikel zurückhält, die sich durch Bauarbeiten, Wartungsmaßnahmen oder Umkehr der Strömungsrichtung im Netz lösen. Gemäß Norm sind Filter bei Leitungen aus Metall, Verbundwerkstoffen und Kunststoff vorgeschrieben, um Beschädigungen sensibler Installationen zu verhindern. Rückspülbare Filter müssen alle zwei Monate gespült werden, nicht rückspülbare Filter sind alle sechs Monate zu wechseln – vom Vermieter. Denn die Wasserwerke sind nur bis zum Hausanschluss beziehungsweise bis zum Hauptwasserzähler zuständig. Danach beginnt die Verantwortung des Vermieters. Dieser kann den Filter entweder selbst reinigen oder erneuern oder damit ein Installateurunternehmen beauftragen.
Eine weitere, allerdings in Berlin nur äußerst selten auftretende Ursache für zu geringen Wasserdruck im Haus ist eine nicht ausreichende Leistung der Pumpen im Wasser- beziehungsweise Pumpwerk. Dem begegnen die Berliner Wasserbetriebe mit einem modernen Steuerungs- und Managementsystem.
Immer wieder fragen Mieter, wie sie den Wasserdruck im Haus messen beziehungsweise berechnen können. Der Leitungsdruck des Hausanschlusses kann auf dem Druckminderventil im Keller abgelesen werden. Die einfachste Methode, den Leitungsdruck in der Wohnung zu bestimmen ist, ein Manometer mit einem Doppelnippel vor den Wasserhahn zu schrauben und den Hahn voll aufzudrehen. Der Druck lässt sich dann an dem Messgerät ablesen. Noch einfacher ist es, die Füllzeit eines Zehnliter-Eimers bei vollständig geöffnetem Wasserhahn zu stoppen. 25 Sekunden entsprechen circa 5 bar, 38 Sekunden etwa 3,5 bar.
Der Versorgungsdruck der Trinkwasserleitungen im Ortsnetz beträgt zwischen 2 und 8 bar. Die Hausinstallationen sind bis zu einem Betriebsdruck von 10 bar ausgelegt. Wasserversorger müssen in Neubaugebieten einen Mindestwasserdruck von 2 bar für Erdgeschossgebäude garantieren. Pro Etage werden 0,50 bar hinzugerechnet. Bei historisch gewachsenen Gebieten beträgt der Mindestwasserdruck ebenfalls 2 bar für Gebäude mit Erdgeschoss, pro Etage werden 0,35 bar hinzugerechnet. Im Berliner Leitungsnetz beträgt der Leitungsdruck je nach Höhenlage nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe 4 bis 5 bar und sollte innerhalb der Hausinstallation noch etwa 1 bar am obersten Zapfhahn aufweisen.
Rainer Bratfisch
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MieterMagazin 12/09
Im Normalfall beträgt der Wasserdruck in Berlin zwischen 4 und 5 bar
Foto: Sabine Münch
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Läuft in der Wohnung kein Wasser mehr aus dem Hahn oder der Wasserdruck ist tatsächlich ungewöhnlich niedrig, staut sich das Abwasser in den Keller zurück oder tritt im Haus oder außerhalb ein Rohrbruch auf, ist unter der kostenlosen Servicenummer 0800 292 75 87-1 der Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe zu informieren. Die Funkleitstelle ist rund um die Uhr besetzt.
rb
26.12.2018