Was für viele Inbegriff eines perfekten Winters ist, bedeutet für andere lästige Arbeit: Sie müssen Schneeschieber und Besen aus dem Keller holen und vor dem Haus für freie Bahn sorgen. Doch gerade in Mietshäusern herrscht oft großes Rätselraten darüber, wer eigentlich für Räumen und Streuen verantwortlich ist. Meist sehen die Mieter den Vermieter in der Pflicht. Das kann, muss aber nicht so sein.
Was die öffentlichen Straßen und Wege der Hauptstadt betrifft, gibt es kein Wenn und Aber. Hier ist nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz das Land für das Schneeräumen und die Glättebekämpfung zuständig. Die Gehwege dagegen sind Sache der Grundstückseigentümer. Sie beauftragen in der Regel einen professionellen Winterdienst, den Hausmeister oder flechten einen kleinen Absatz in den Mietvertrag ein, der dem Mieter diese Arbeit aufbürdet. Unterschreibt der Mieter einen solchen Vertrag, hat er die lästige Winterpflicht akzeptiert und einige Vorschriften zu beachten.
Früh aufstehen gehört dazu. Werktags müssen Schnee und Eisglätte bis 7 Uhr bekämpft werden, an Sonn- und Feiertagen darf man zwei Stunden länger schlafen. Bis 20 Uhr muss sichergestellt bleiben, dass der Bürgersteig, der Hauseingang und der Weg zu den Mülltonnen begehbar sind und die Unfallgefahr so gering wie möglich ist. Bei Dauerschnee reicht es dabei nicht, ein Mal früh und ein Mal abends zu räumen oder zu streuen. Sobald viel Neuschnee gefallen ist, sollte man fegen. Bildet sich gleichzeitig Glätte, hat immer das Streuen Priorität. Auch wenn der Mieter arbeiten geht, krank ist oder in den Urlaub fährt, entbindet ihn das nicht von seiner Streu- und Räumpflicht. Dann muss er sich um eine Vertretung kümmern.
Neben dem regelmäßigen Beräumen sind noch weitere Formalien zu berücksichtigen. Der Bürgersteig muss auf einer Breite von mindestens einem Meter vom Schnee befreit werden – so, dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können. Zudem ist bei der Glatteisbekämpfung nicht jedes Mittel recht. Auftaubeschleuniger wie Salz oder Harnstoff sind verboten. Empfohlen werden Sand oder Granulat.
Geräumt wird im Rotationsverfahren
Hat der Vermieter per Mietvertrag sämtliche Mieter eines Hauses zum Winterdienst verpflichtet, greift meist ein Rotationsverfahren. Jede Mietpartei räumt und streut bei entsprechenden Witterungsbedingungen einen Tag lang. Die Arbeit muss gerecht verteilt werden. Ein Gewohnheitsrecht, wonach zum Beispiel immer die Mieter der Erdgeschosswohnungen zuständig sind, existiert nicht.
Streumittel und Arbeitsgeräte wie Schneeschaufel und Besen muss der Vermieter zur Verfügung stellen. Und er muss prüfen, ob die Mieter den Winterdienst ordnungsgemäß erfüllen. Denn als Anlieger trägt er gegenüber dem Bezirksamt die Verantwortung für einen pünktlichen und sachgemäßen Winterdienst. Stellt das Amt Mängel fest, geht das ins Geld. „Oft werden wir von Bürgern angerufen, vor deren Haus nicht gestreut oder geräumt wurde. Wir versuchen dann, den Räumpflichtigen zu erreichen und anzumahnen. Als letztes Mittel rufen wir die Berliner Stadtreinigungsbetriebe an und lassen auf Kosten des Grundstückseigentümers räumen. Zusätzlich kann noch ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden“, sagt die Leiterin des Fachbereichs Ordnung im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Barbara Lange.
Apropos Kosten: Beauftragt der Vermieter einen professionellen Winterdienst, darf diese Ausgabe über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Übernehmen Mieter die Räum- und Streupflicht, sollten sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Schließlich kann es sehr teuer werden, wenn sich vor oder auf dem Grundstück jemand verletzt. Das musste auch eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft erfahren. Weil einer der Bewohner nicht häufig genug geräumt hatte, rutschte ein Passant aus und fiel hin. Der Richter verurteilte die Gemeinschaft zu Schmerzensgeld und Schadensersatz – insgesamt satte 7000 Euro.
Sandra Klose
MieterMagazin 1+2/06
Ob Hausmeister oder Mieter: Schnee und Eis müssen ab morgens um 7 Uhr bekämpft werden
Foto: Rolf Schulten
Wenn nicht geräumt wird
Beschwerde-Telefon der Bezirke
Wenn trotz Schnee und Eis vor der Haustür nicht geräumt oder gestreut ist, kann man sich beim Ordnungsamt des Bezirks beschweren, in dem man wohnt. Um den Vorfall zu prüfen, schicken die Ämter in der Regel ihre „Kiezstreife“ vor Ort. Kiezpolizisten nehmen Ordnungsverstöße auf und kümmern sich um deren Ahndung. Unter folgenden Rufnummern sind die Ordnungsämter beziehungsweise Schneetelefone der Berliner Bezirke zu erreichen:
Charlottenburg-Wilmersdorf
Tel. 9029-29000
Friedrichshain-Kreuzberg
Tel. 90298-4313
Lichtenberg
Tel. 90296-4360
Marzahn-Hellersdorf
Tel. 90293-6500
Mitte
Tel. 20092-3860
Neukölln
Tel. 6809-2287
Pankow
Tel. 90295-6244
Reinickendorf
Tel. 4192-2933
Spandau
Tel. 3303-3000
Steglitz-Zehlendorf
Tel. 90299-4653
Tempelhof-Schöneberg
Tel. 7560-3460
Treptow-Köpenick
Tel. 6172-4629
sk
07.10.2018