Berlin wird älter. Der demografische Wandel, der sich in Deutschland vollzieht, geht natürlich nicht an der Hauptstadt vorbei. Dank des medizinischen Fortschritts und einer gesünderen Lebensweise erreichen die Menschen ein höheres Lebensalter als früher. Bei anhaltend niedrigen Geburtenzahlen wird der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung größer, die Gesellschaft wird insgesamt älter. Heute sind 560.000 Berliner älter als 65 Jahre, im Jahr 2020 werden es nach Schätzungen des Senats 665.000 sein. Die Senioren sind nicht gleichmäßig in der Stadt verteilt. Ihr Anteil ist heute in den West-Berliner Außenbezirken und in einigen Plattenbauvierteln der östlichen Innenstadt besonders hoch. Der Prognose für 2020 zufolge wird vor allem in den östlichen Plattenbaubezirken der Seniorenanteil stark ansteigen.
Die „Überalterung“ der Gesellschaft bedeutet nun nicht, dass das Stadtbild in Zukunft von Greisen auf Parkbänken geprägt wird. Künftige Rentnergenerationen werden im Gegenteil auch bis ins hohe Alter sehr agil und unternehmungslustig sein. Viele Branchen haben die „jungen Alten“ längst als bedeutende Kundengruppe entdeckt, vor allem für Urlaubsreisen, Wellness-Produkte und ähnliches. Die umworbenen Alten werden dabei als zahlungskräftig und konsumfreudig eingeschätzt.
Neben dem Altersreichtum wird es aber auch Altersarmut geben. Die Situation am Arbeitsmarkt und in der Rentenkasse deuten darauf hin, dass in Zukunft immer mehr Ruheständler nicht von ihrer Rente allein leben können und von zusätzlichen staatlichen Leistungen abhängig sein werden.
Die alternde Gesellschaft stellt auch den Wohnungsmarkt vor neue Herausforderungen. Umfragen ergeben immer wieder, dass die Menschen im Alter in ihren eigenen Wohnungen leben wollen. Altersheime, Seniorenresidenzen oder Pflegeheime sind nur zweite oder dritte Wahl. Die alten Leute wollen solange es geht eigenständig wohnen und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Der Mietwohnungsbestand ist in Berlin allerdings wenig auf die Bedürfnisse alter Menschen zugeschnitten. Irgendwann ist man vielleicht doch nicht mehr so mobil und gewandt und braucht sogar einen Rollstuhl. Da können Treppenstufen oder Türschwellen zu echten Hindernissen werden. Zusätzliche Haltegriffe kann man relativ leicht nachrüsten, aber zu enge Türdurchlässe lassen sich nicht so einfach erweitern. Je höher der Grad der Beeinträchtigung ist, desto schwieriger wird es, die Wohnung anzupassen. Falls ein Umzug nötig wird, ist es auch schwierig, eine passende seniorengerechte Wohnung zu finden. Der Markt ist klein und unüber-sichtlich. Viele gehen dann doch den Weg ins Seniorenheim, obwohl sie lieber eigenständig wohnen würden und dies auch noch könnten.
„Viele ältere Menschen geben sich resigniert der unzureichenden Wohnsituation hin“, sagt Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Daran will die „Berliner Initiative Wohnen im Alter“ (BIWIA), an der der BMV beteiligt ist, etwas ändern. Die BIWIA wurde unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegründet. Zu ihr gehören außerdem die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, die Eigentümerverbände „Haus und Grund“, der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), der Landesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (LfW) sowie die Architekten- und die Handwerkskammer. Die Initiative will mögliche Verbesserungen für das Wohnen im Alter aufzeigen, alte Menschen ermutigen, ihre Interessen zu artikulieren und Hilfestellungen bieten. Als ersten Schritt dazu hat die BIWIA im März 2006 unter www.berlin.de/wohnen-im-alter ein Internetportal mit Informationen rund um das Thema „Wohnen im Alter“ eröffnet. Dort finden sich Grundinformationen zu den verschiedenen Wohnformen im Alter, zu Rechtsfragen, Beratungs- und Informationsstellen sowie eine Objektdatenbank mit Adressen von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, die schrittweise durch Einträge zu den unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsangeboten erweitert wird. „Die im Internet angebotenen Informationen werden Mietern helfen, Stolpersteine bei der altengerechten Wohnungsanpassung wegzuräumen“, betont Reiner Wild. Mit dem Angebot wird auch auf die rechtlichen Besonderheiten bei Mietvertragsabschlüssen zum Beispiel für „Betreutes Wohnen“ oder gemeinschaftliche Wohnprojekte eingegangen. Zurzeit arbeitet die Initiative an Qualitätskriterien für altersgerechtes Wohnen.
Jens Sethmann
Alters- oder Feierabendheime sind passè – Betreutes oder Servicewohnen sind gefragt, das gemeinschaftliche Wohnen ist im Kommen. Auch wenn Wohnen im Alter oft mit ambulanter oder stationärer Pflege verbunden ist, sollen die Wege zum sozialen, kulturellen oder sportlichen Leben, aber auch die Wege der Besucher kurz sein.
Hinter dem – nicht geschützten – Begriff „Betreutes Wohnen“ verbirgt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten. Gemeinsam ist ihnen, dass eine eigene, altersgerechte oder barrierefreie Wohnung angemietet wird und jeder Mieter sich selbst mit seinen privaten Möbeln einrichtet. In der Regel wird auch der Tagesablauf selbst bestimmt. Meist steht ein Gemeinschaftsraum für Treffen der Bewohner zur Verfügung, oft sind tagsüber Sozialarbeiter anwesend.
Neben dem Wohnen mit Mietvertrag stehen je nach Haus oder Wohnanlage mehrere Angebote zur Verfügung. Dies reicht vom Hausnotruf über den Haushandwerker bis zur Concierge am Eingang oder der Betreuung der Wohnung bei längerer Abwesenheit bis zu kulturellen Aktivitäten. Über die selbst gewählten Betreuungsdienste wird ein weiterer Vertrag abgeschlossen.
Wer bereits ambulante Pflege in Anspruch genommen hat, kann diesen Dienst beibehalten, oder einen in manchen Häusern bereits vorhandenen Pflegedienst wählen. Hierüber würde ein dritter Vertrag abgeschlossen werden. Entsprechend den unterschiedlichen Ausstattungsniveaus der Wohnungen wie auch der Serviceangebote sind die Preise sehr verschieden. Derzeit existieren noch keine verbindlichen Richtlinien über ein Mindestmaß an Betreuung sowie über bauliche Voraussetzungen.
Wer weder Betreuung braucht noch „kaufen“ will, aber gerne in einer altersgerechten Umgebung und Gesellschaft wohnen möchte, kann in eines der Seniorenwohnhäuser ziehen. In den 70ern ließ der Senat im Westteil Berlins etliche Häuser mit moderner Ausstattung und zu günstigen Mieten bauen. In der Nähe befindliche Seniorentagesstätten sollen dazu beitragen, dass die alt gewordenen Mitbürger am aktiven gesellschaftlichen Leben weiter partizipieren. Von den Mietern wird selbstständige Haushaltsführung erwartet. In einigen Häusern findet eine soziale Beratung und Betreuung vor Ort statt.
Die in allen Bezirken vertretenen „Koordinierungsstellen Rund ums Alter“ bieten kostenlose und neutrale Beratung an. Der Berliner Senat fördert, die Wohlfahrtsverbände finanzieren diese Einrichtungen. Sie bringen einerseits Licht in den Angebotsdschungel, gehen aber auch auf die Verunsicherung ein, für die bekannt werdende Missstände in der Pflege sorgen. Seitdem sich Angehörige verstärkt für menschenwürdigere Verhältnisse einsetzen und auch das Bundesgesundheitsministerium Änderungen vor allem in den Heimen anmahnt, lohnt es sich, vor einer Entscheidung mehrere Heime zu vergleichen. Dazu rät auch Gisela Seidel, langjährige Mitarbeiterin einer der Koordinierungsstellen. Zunächst erfrage man „die individuelle Ausgangssituation des Menschen und erstelle daraus eine Bestandsanalyse. Welche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung werden benötigt, liegt eine und welche Pflegestufe vor? Wie sieht es mit der Finanzierung aus?“ Sie rät, sich infrage kommende Heime anzuschauen und sich bestätigen zu lassen, ob – wenn benötigt – die Wohnung rollstuhlgeeignet ist, die Türen breit genug, Rampen vorhanden sind und ähnliches. Aber auch: Wie es dort riecht und ob man sich in der Atmosphäre wohl fühlt. Vereinzelt ist es möglich, eine Zeitlang zur Probe zu wohnen.
In den Koordinierungsstellen liegen Checklisten und weitere umfangreiche Informationsblätter zu allen Wohnformen aus. Sie sind auch aus dem Internet zu laden.
Menschen, deren Pflege in der eigenen Wohnung oder in anderen Einrichtungen nicht mehr möglich ist, ziehen in ein Senioren- oder Pflegeheim. Das Angebot an Einrichtungen ist groß: Private Seniorenresidenzen orientieren ihr umfassendes Leistungsangebot am rüstigen wohlhabenden Pensionär, andere, kleinere Pflegeheime oder Stifte sprechen eher die Rentenbezieher an.
„Menschen gehen heute später ins Pflegeheim als früher, ab 80 Jahre etwa“, so Gisela Seidel. Weniger als 5 Prozent der alten, pflegedürftigen oder kranken Menschen leben in Heimen. Die Rundumversorgung mit Pflege und festen Essens- und Schlafenszeiten bedeutet den radikalen Abschied vom eigenen Lebensrhythmus – sofern es ihn noch gab. Da die Ein- oder Mehrbettzimmer bereits pflegegerecht eingerichtet sind, dienen Bilder und kleine Möbelteile dazu, den Raum persönlich und vertraut zu gestalten. Einige Heime lassen Haustiere zu.
Voraussetzung für einen Platz im Pflegeheim ist ein Anspruch auf die Pflegestufe 1. Auf Antrag des Patienten prüft – so der Mitarbeiter Wilke-Groß vom Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) – „ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt der Krankenkasse eine Pflegestufe.“ Die Kosten für einen Pflegeheimplatz liegen zwischen 1650 und über 3000 Euro monatlich. Bei Pflegestufe 1 zahlt die Pflegekasse 1023 Euro, der Rest muss aus Rente und Erspartem aufgestockt werden.
Als Alternative zum Pflegeheim verstehen sich betreute oder Pflegewohngemeinschaften für Menschen mit besonderen Anforderungen. Die Bewohner leben mit privatem Mobiliar, teilen sich lediglich Küche und Bad mit anderen. An den Verrichtungen des Alltags sollen sie sich möglichst beteiligen – wie auch bei der Auswahl neuer Bewohner mitentscheiden. Nicht jeder kann sich das leisten – die Pflegekasse zahlt nur den ambulanten Pflegesatz von 921 Euro von 3000 Euro Kosten. Manche Bezirksämter beteiligen sich an der Differenz. Zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten entscheiden sich aber auch ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind. Sie wollen ihren Ruhestand aktiv nutzen, ob im Mehrgenerationenhaus oder in einer Hausgemeinschaft.
„Ein Mix aus familiären, freiwilligen, stationären und ambulanten Pflegeleistungen ist das Modell für die zukünftige Pflege, das den Menschen ein Altern in Würde ermöglicht.“ So schätzt es der Pflegeexperte Prof. Dr. Klie ein. Das heißt: so lange wie möglich zu Hause wohnen und ambulant gepflegt werden. Bei Bedarf lassen Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen eine Kombination zu.
Birgit Leiß
Wie und wo informiert man sich?
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 158, 10715 Berlin, Tel. 893 12 31
Friedrichshain-Kreuzberg
Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin, Tel. 25 70 06 73
Lichtenberg
Karl-Lade-Straße 60, 10369 Berlin, Tel. 97 60 93 59
Marzahn-Hellersdorf
Mehrower Allee 50, 12687 Berlin, Tel. 514 30 93
Mitte
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin, Tel. 45 94 11 01-04
Neukölln
Werbellinstraße 42, 12053 Berlin, Tel. 68 97 70-0
Pankow
Mühlenstraße 48, 13187 Berlin, Tel. 47 53 17 19
Reinickendorf
Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin, Tel. 498 87 24 04
Spandau
Carl-Schurz-Straße 2-6, 13578 Berlin, Tel. 33 03 20 26
Steglitz-Zehlendorf
Johanna-Stegen-Str. 8, 12167 Berlin, Tel. 769226-00/01
Tempelhof-Schöneberg
Reinhardtstraße 7, 12103 Berlin, Tel. 7550703
Treptow-Köpenick
Spreestraße 6, 12439 Berlin, Tel. 39 06 38 25
Jüdische Gemeinde zu Berlin (überbezirklich tätig)
Joachimstalerstraße 13, 10719 Berlin, Tel. 880 28-142/157
Träger der 12 Koordinierungsstellen Rund ums Alter in Berlin sind Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg und Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband.
Gemeinsame Telefon-Nummer Tel. 0180 595 00 59,
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr
www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de
Wohnungsanpassungen
Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung
90 Prozent der 70- bis 85-Jährigen wollen in ihrer Wohnung bleiben und nicht in ein Altersheim ziehen. In den meisten Fällen ist das auch möglich – nur die Wohnung muss mitunter den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Nicht immer sind dafür umfangreiche Umbauten notwendig.
In zwei Drittel der Fälle genügen kleinere Korrekturen, um dem Betroffenen ein weitgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Wer sich über die Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung informieren will, findet in den bezirklichen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ kompetente Ansprechpartner. Sie beraten nicht nur über die technischen Möglichkeiten und Fragen der Finanzierung, sondern verhandeln auch mit Hausverwaltungen und vermitteln erfahrene Firmen. All diese Leistungen sind völlig kostenlos.
Oft sind es die Angehörigen, die sich hier Rat holen. Doch bei den Koordinierungsstellen ist das oberste Prinzip: Über den Kopf der Betroffenen hinweg wird nichts gemacht. „Bei einem Hausbesuch klären wir im persönlichen Gespräch, wo die Probleme liegen und welche Veränderungen gewünscht werden“, erklärt Ariane Rausch, Projektleiterin in der Koordinierungsstelle Tempelhof-Schöneberg. Dabei kommt es immer auf die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen an. Auch die finanziellen Möglichkeiten spielen eine Rolle. Am Anfang sollte daher ein Rundgang durch die ganze Wohnung gemacht werden: Welche Handgriffe fallen schwer? Wo gibt es Stolperfallen? Welche Arbeiten kann man nicht mehr selbstständig ausführen?
Im Bad sind am häufigsten Umbauten nötig. Oft hat die Toilette nicht mehr die richtige Sitzhöhe oder das Einsteigen in die Badewanne macht Mühe. Die optimale Lösung ist sicher in vielen Fällen eine ebenerdig zugängliche Dusche, in die man einen stabilen Duschsitz stellen kann. Aber auch ein Wannenlifter erleichtert den Einstieg ohne fremde Hilfe. Rutschsichere Dusch- oder Badematten sowie Haltegriffe rund um Dusche und WC geben zusätzliche Sicherheit. Im Übrigen gibt es ein breites Repertoire an Hilfsmitteln wie Toilettensitzerhöhungen oder einzuhängende Sitze in die Badewanne.
In der Küche ist es wichtig, dass alles gut erreichbar ist, so dass man sich nicht so viel bücken muss und gefährliche Kletterpartien vermieden werden. Arbeitsflächen und Schränke lassen sich unkompliziert in der optimalen Höhe anbringen. Eventuell muss Raum unter der Arbeitsfläche geschaffen werden, um mit einem Rollstuhl arbeiten zu können. Da ältere Menschen mehr Licht benötigen, sollte man auf ausreichende Beleuchtung achten.
Wenn das Aufstehen vom Sessel im Wohnzimmer Mühe macht, muss die Sitzhöhe angepasst werden. Wer sich mit Rollator oder Rollstuhl fortbewegt, braucht Platz, daher sollte das Zimmer nicht zu voll gestellt sein. Läufer und Teppiche sind zu entfernen, sie sind die Stolperfalle Nummer eins. Wer sich von seinem Lieblingsteppich partout nicht trennen kann, sollte ihn mit einem Doppelklebeband befestigen. Vorsicht auch bei losen Telefonkabeln.
Fällt das Aufstehen aus dem Bett schwer, muss nicht unbedingt ein neues gekauft werden. Durch einen elektrisch höhenverstellbaren Lattenrost kann es nachgerüstet werden. Um Pflegern die Arbeit zu erleichtern, sollte man das Bett so aufstellen, dass es von drei Seiten aus gut zugänglich ist. Daran denken sollte man auch, dass der Weg vom Bett zum Bad frei ist. Sonst drohen Stürze, wenn man nachts schnell zur Toilette muss. Kleine Nachtlichter können zudem die Orientierung erleichtern.
Für alle, die mit Gehhilfe oder Rollstuhl unterwegs sind, können Türschwellen zum unüberwindlichen Hindernis werden. Nicht immer ist es notwendig, sie zu entfernen. Manchmal genügen auch kleine Rampen. Sind die Wohnungstüren zu eng für den Rollstuhl, ist eine Verbreiterung der Türen angebracht.
Um selbst in einem engen Flur möglichst viel Bewegungsfreiheit zu haben, sollte man überflüssige Möbel entfernen. Ein Hocker ist praktisch, damit man sich bequem die Schuhe an- und ausziehen kann.
Ein beidseitiger Handlauf am Geländer im Treppenhaus kann das Treppensteigen erleichtern. Um zwischendurch mal verschnaufen zu können, kann man sich einen Stuhl auf jeden Treppenabsatz stellen. Selbst gehbehinderte Senioren, die im dritten Stock ohne Fahrstuhl wohnen, müssen nicht unbedingt umziehen. Neben Treppenliften – die sehr kostspielig sind – gibt es auch Spezialrollstühle, mit denen man ohne Kraftaufwendung Treppen überwinden kann. Ein solches „Scalamobil“ muss von einer Begleitperson bedient werden.
Für Umbauten gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse, maximal 2557 Euro pro Maßnahme. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten verlangt, höchstens jedoch 50 Prozent des monatlichen Einkommens. Darüber hinaus vergeben Stiftungen Zuschüsse und gelegentlich beteiligen sich auch die Vermieter an den Kosten. Hilfsmittel wie Duschhocker, Rollator oder Badewannenlifter werden von den Krankenkassen bezahlt. In der Regel stellt der Arzt ein Rezept dafür aus.
Für kleinere Anpassungen in der Wohnung, wie zum Beispiel Haltegriffe, die mit Dübeln befestigt werden oder elektrische Türöffner braucht man keine Zustimmung des Vermieters. Bei baulichen Maßnahmen, wie dem Einbau einer Dusche oder der Entfernung der Türschwellen, muss dagegen unbedingt die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden – und zwar vor Baubeginn. Wichtig: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist man beim Auszug verpflichtet, sämtliche Umbauten wieder rückgängig zu machen. Und das kann teuer werden. Daher sollte man mit dem Vermieter aushandeln, dass man von der Rückbaupflicht befreit wird. Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt der Berliner Mieterverein den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Für beide Seiten sind darin Regelungen getroffen über die Kosten, die Verwendung der Einbauten bei Auszug und zum Rückbau.
Normalerweise ist der Vermieter nicht verpflichtet, einer Mietermodernisierung zuzustimmen. Doch seit der Mietrechtsreform von 2001 hat man grundsätzlich das Recht auf Durchführung eines behindertengerechten (barrierefreien) Umbaus. Dieses Recht kann man notfalls auch gerichtlich einklagen. Nur wenn der Vermieter triftige Gründe hat, kann er die Zustimmung verweigern.
Nicht bei allen Vermietern hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich hier um Wohnwertverbesserungen handelt, die auch anderen Mietern zugute kommen. Oft wird auf der Rückbauverpflichtung bestanden, nicht selten sollen die Mieter sogar eine Kaution dafür hinterlegen. „Mir ist unverständlich, dass man langjährigen solventen Mietern solche Steine in den Weg legt“, meint dazu Carola Exner von der Koordinierungsstelle Mitte. Sie nennt ein aktuelles Beispiel aus ihrer Beratung: Für die Anbringung von zwei Handläufen im Treppenhaus verlangt eine Wohnungsbaugesellschaft die Unterschrift unter eine dreiseitige Anlage zum Mietvertrag. Der Mieter soll nicht nur für die Reinigung und Wartung aufkommen, auch für eine eventuelle Mietminderung anderer Hausbewohner soll er geradestehen. Sogar Rechnungskopien werden verlangt – und das, obwohl sich die Wohnungsbaugesellschaft mit keinem Cent an den Kosten beteiligen will. „Die Vermieter erteilen zunehmend Genehmigungen, die an viele Bedingungen geknüpft sind“, berichtet Carola Exner. Ein Umdenken sei nicht zu erkennen. „Wenn für den Einbau einer Dusche 3000 Euro Kaution zu hinterlegen sind, verzichten die meisten darauf“, so Exner.
Damit der Verbleib in den vertrauten vier Wänden nicht ausgerechnet an solchen Schwierigkeiten scheitert, sollten sich Betroffene beim Berliner Mieterverein rechtlichen Rat und Unterstützung holen.
Birgit Leiß
Wohnungsnaher Service für Senioren
Was das Leben leichter macht
Für allein lebende Menschen besteht die Gefahr, sich isoliert und einsam zu fühlen. Daher können sie auf eine breite Palette kleiner wie großer Hilfsangebote zugreifen, nach individuellem Bedarf. Neben privaten Firmen bieten sowohl die großen Wohlfahrtsverbände wie DRK, Malteser, AWO, Caritas, Diakonie, Volkssolidarität als auch die kleineren, im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband organisierten, ihre Dienste an.
Wer allein wohnt, aber zum Beispiel nach einem Sturz nicht mehr allein aufstehen kann, holt sich per Knopfdruck Hilfe. Ein „Sender“ wird am Handgelenk oder um den Hals getragen. Er leitet über die Telefonanlage das Notsignal in die Zentrale des Anbieters. Über das Signal ist dort sofort der Anrufende identifizierbar. So kann der Gestürzte einem Mitarbeiter am Telefon erklären, was passiert ist. Dort wird auch reagiert, wenn Sprechen nicht möglich ist. Der Dienst hat entweder einen Schlüssel zur Wohnung oder benachrichtigt eine zuvor benannte Person, so dass, wenn nötig, rasch Hilfe erfolgt. Im Schnitt kostet die Bereitstellung des Hausnotrufgerätes monatlich 17,90 Euro. Dazu kommen weitere Gebühren für die Erstberatung und den Anschluss, gegebenenfalls eine monatliche Gebühr für die Schlüsselhinterlegung. In vielen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag die Kosten, manche Vermieter erstatten die Anschlusskosten einer Hausnotrufanlage.
Mit „Essen auf Rädern“ begann die Lieferung einzelner warmer Mahlzeiten an private Abnehmer, mittlerweile heißt der Dienst „Fahrbarer Mittagstisch“ oder „MenueService“. Die Qualität der Mahlzeiten hat sich kontinuierlich verbessert, hatte dieses Essen doch vormals einen schlechten Ruf. Rüdiger Kunz vom DRK weist darauf hin, dass „sehr auf die Nährstoffzusammensetzung und eine höchstmögliche Vitamin- und Energiezufuhr“ bei der Zubereitung geachtet wird. Bei der „Volkssolidarität“ ist es laut Ute Mattuschka besonders wichtig, „dass die Speisen täglich frisch zubereitet werden“. Die Preise liegen je nach Lieferant und Bestellung zwischen 2,95 und über 9 Euro. In der Regel gibt es mehrere Gerichte zur Wahl, von spezieller Schonkost über vegetarische Speisen bis zum mehrgängigen Menü, aber auch Eis oder kalte Platten. Ein Fahrdienst bringt das Essen im Warmhaltekarton oder tiefgefroren in der verabredeten Zeitspanne direkt in die Wohnung. Längerfristige Verträge werden selten abgeschlossen. Die Bestellung kann von einem Tag auf den anderen erfolgen, aber auch wochen- oder monatsweise aufgegeben werden. Eine Variante ist das Angebot des „Stationären Mittagstisches“, zu dem sich Senioren zum gemeinsamen Essen in geselliger Runde mit anderen treffen.
Menschen, die geh- oder sehbehindert sind oder im Rollstuhl sitzen, können bei den Mobilitätshilfediensten einen Mobilitätshelfer buchen. Möchten sie Einkäufe erledigen, Bekannte besuchen oder zu einer kulturellen Veranstaltung, werden sie zu einer verabredeten Zeit abgeholt und auf jeden Fall wieder zurück nach Hause begleitet. Je nach Vereinbarung leistet die Hilfsperson auch über mehrere Stunden Gesellschaft. Auch hier ist die Vertrags- und Preispalette breit. Verlangt wird eine Bearbeitungsgebühr, die zwischen monatlich 10 Euro und 40 Euro im Halbjahr liegt. Dafür wird eine Begleitung mindestens einmal pro Woche für 90 Minuten gestellt.
Vermehrt stellen Ehrenamtliche ihr Engagement zur Verfügung. Sie besuchen ältere Menschen nicht nur in deren Wohnung, um sie in ihrer körperlichen und geistigen Mobilität zu unterstützen. Sie begleiten sie auch außerhalb der Wohnung. Die Freiwilligenagenturen vermitteln die Kontakte. Das Arbeitsamt fördert ebenfalls Begleitprojekte, diese bieten aber auf Grund der befristeten Zuwendung wenig zeitliche Kontinuität.
Wer neben einem Schwerbehindertenausweis eine Anspruchsberechtigung hat, kann am Sonderfahrdienst „mobil cab“ teilnehmen. Dieser kann für Bring- und Holfahrten reserviert werden und kostet etwas mehr als der Begleitservice. Für Heimbewohner, die ein Taschengeld vom Sozialhilfeträger erhalten, ist der mobil cab frei. Wer als Berechtigter in der Lage ist, ein „normales“ Taxi zu benutzen, kann sich die Beträge – abzüglich eines Eigenanteils – vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erstatten lassen.
Über weitere unterstützende Angebote, wie Haushaltshilfen, Hilfe beim Umzug oder Beihilfen zu einem Rollator oder einer Hörhilfe, beraten die Koordinierungsstellen Rund ums Alter.
Clara Luckmann
Wohlfahrtsverbände
Arbeiter-Samariter-Bund
Bülowstraße 6, 10783 Berlin, Tel. 213 07-0,
www.asb-berlin.de
Arbeiterwohlfahrt Berlin e.V. (AWO)
Hallesches Ufer 32, 10963 Berlin, Tel. 253 89-0,
www.awo-berlin.de
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Residenzstraße 90, 13409 Berlin, Tel. 666 33-0,
www.caritas-altenhilfe.de
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin e.V.
Brandenburgische Straße 80, 10713 Berlin, Tel. 860 01-0,
www.dpwv.de
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
Bachestraße 11, 12161 Berlin, Tel. 850 05-0,
www.drk.de
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg
Paulsenstraße 55, 12163 Berlin, Tel. 820 96-0,
www.diakonie-portal.de
Malteser Hilfsdienst e.V.
Alt-Lietzow 33, 10587 Berlin, Tel. 34 80 03-0,
www.malteser.de
Volkssolidarität
Alfred-Jung-Straße 17, 10367 Berlin, Tel. 30 86 92-0,
www.volkssolidaritaet.de
Koordinationsstelle für die Mobilitätsdienste:
Sozialverband VdK, Tel. 788 68 36,
www.vdk.de/berlin
Pflege in Not
Beratungs- und Beschwerdestelle
bei Konflikt und Gewalt in der Pflege älterer Menschen
Körtestraße 9, 10967 Berlin, Tel. 69 59 89 89
Migranten, Schwule, besondere Gruppen
Ein Lebensabend unter Gleichen
Bis zum Jahr 2020 wird sich die Zahl der in Berlin lebenden Migranten über 65 Jahre von derzeit etwa 25000 auf 57.000 erhöhen. 40.000 homosexuelle Frauen und Männer im Alter von über 65 Jahren leben ebenfalls in der Stadt. Auch gibt es zahlreiche ältere Menschen mit Behinderungen sowie Berufsgruppen mit besonderen Problemen. Alle diese Gruppen haben ein Recht auf klientelorientierte, altersgerechte Wohnformen.
Berlin verfügt von allen deutschen Großstädten über die größte Konzentration von Ausländern. Allein im Bezirk Mitte leben rund 86.700 Migranten. Zunehmend erreicht die so genannte erste Generation das Rentenalter. Der Anteil der Senioren nichtdeutscher Herkunft an den über 65-Jährigen beträgt in Mitte inzwischen rund 13 Prozent. 2020 wird ihr Anteil voraussichtlich 21,5 Prozent betragen. Damit liegt der Bezirk deutlich über dem Berliner Durchschnitt von derzeit 5,5 Prozent.
Umfragen ergaben, dass 80 Prozent der Migranten beabsichtigen, ihren Lebensabend in Deutschland zu verbringen. Die als politisches Leitziel postulierte „interkulturelle Öffnung der Altenhilfe“ muss deshalb dringend auch praktisch umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine systematische und gezielte Kooperation von Altenhilfe, Migrantensozialarbeit, Migrantenorganisationen und Selbstorganisationen deutscher Senioren. „Die Lebenslagen der älteren Migranten in Berlin sind ein Schwerpunkt zukünftiger Seniorenpolitik“, stellt auch Dr. Heidi Knake-Werner, Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz fest. Bereits 1998 ließ sie eine Expertise „Ältere Migrantinnen und Migranten in Berlin“ erstellen, 2005 folgten die Berliner Leitlinien für die künftige Seniorenpolitik.
Bei der letzten Zählung 2003/2004 lebten in den Berliner Altenpflegeeinrichtungen lediglich 285 Menschen nichtdeutscher Herkunft – bei insgesamt etwa 29.000 Plätzen. Grund: Noch immer stehen in Berlin nur wenige praxisorientierte und -bewährte Formen der Versorgung und Pflege älterer Migranten zur Verfügung. Hinzu kommt, dass es in ihren Herkunftsländern oft keine Tradition der Altenpflege gibt – die Menschen verbleiben dort meist in ihren Familien.
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob ältere nichtdeutsche Mitbürger in „normale“ Seniorenheime zu integrieren sind oder ob sie mehr auf spezielle Angebote Wert legen. So setzt zum Beispiel das Pflegezentrum St. Marienhaus in Kreuzberg auf eine „kultursensible Altenpflege“. Den zahlreichen Bewohnern nichtdeutscher Herkunft stehen speziell geschulte Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen, beispielsweise türkisch, englisch und polnisch, zur Verfügung. Es gibt fremdsprachige Fernsehsender und türkische Zeitungen, mediterrane Speisen und ähnliches. Die Bewohner können selbst entscheiden, ob sie von männlichen oder weiblichen Mitarbeitern gepflegt werden wollen.
Natürlich können nicht alle Senioren- und Pflegeheime, insbesondere nicht die kleineren, diesen Service bieten. Die Türkische Gemeinde in Berlin plant deshalb zurzeit gemeinsam mit der „Marseille-Kliniken AG“ ein türkisches Altenheim mit 171 Betten und 90 Arbeitsplätzen – das erste in Berlin und auch bundesweit. Es soll Ende des Jahres in der Methfesselstraße 47 am Viktoriapark in Kreuzberg eröffnet werden. Auf Grund der eher niedrigen Renten der Klientel sollen die Heimkosten 15 bis 20 Prozent unter den üblichen Sätzen liegen.
Hat die Einrichtung am Viktoriapark Erfolg, plant die Marseille-AG weitere spezialisierte Pflegeeinrichtungen. Jürgen Brockmeyer von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bestätigt, dass man auch dort spezielle Altenheime plane, „nicht für die Türken, sondern mit ihnen zusammen“. Das Jüdische Krankenhaus Berlin verfügt über ein Wohnpflegezentrum für ältere Menschen jüdischen Glaubens. Bereits Mitte der 90er Jahre entwickelte die Universität Dortmund zusammen mit der „Initiative Berlin-Moskau“ und L.I.S.T. in Berlin-Mitte ein Wohn-, Freizeit- und Arbeitskonzept für circa 40 ältere Ausländer und Aussiedler – realisiert wurde es aus finanziellen Gründen bisher nicht. Auch für Griechen, Gastarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien, Vietnamesen und andere Migranten fehlen spezielle altersgerechte Wohnformen.
Die Berliner Leitlinien für die künftige Seniorenpolitik berücksichtigen – ein Novum in der Bundesrepublik – auch die Interessen älterer homosexueller Frauen und Männer. Ziel des Berliner Senats ist es, das Verständnis zwischen älteren Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen und damit auch die Bereitschaft wechselseitiger Verantwortung füreinander zu verbessern. Die „Schwulenberatung Berlin“ hat einen ehrenamtlichen Besuchsdienst für ältere schwule Männer ins Leben gerufen. Der „Mobile Salon“ soll vor allem dabei helfen, die Lebensqualität isoliert lebender oder immobiler schwuler oder bisexueller Männer im Alter zu verbessern. Eine „Lesbenetage“, wie sie Bea Trampenau vom Hamburger Lesbenverein „Intervention e.V.“ in einem Hamburger Pflegeheim ins Leben gerufen hat, gibt es in Berlin allerdings noch nicht. Mehrere Einrichtungen haben sich jetzt im Berliner Arbeitskreis lesbische und schwule alte Menschen (BALSAM) organisiert, um die Angebote zu verbessern.
Auch bestimmte Berufsgruppen wünschen sich seit Jahren eine bessere Berücksichtigung ihrer spezifischen Belange. Das Marie-Seebach-Stift in Weimar ist nach wie vor das einzige Künstlerseniorenheim in Deutschland.
Rainer Bratfisch
Informationen
Broschüre
„Ältere Migrantinnen und Migranten in Berlin“,
Download unter www.caritas-berlin.de
Bestellung an den Caritasverband ür das Erzbistum Berlin e.V.,
Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe,
Stresemannstraße 66, 10963 Berlin, Tel. 25 45 03 13,
E-Mail: altwerden-in-der-fremde@caritas-berlin.de
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Berlin-Friedrichshain e.V.,
Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe,
Adalbertstraße 23a, 10997 Berlin, Tel. 69 53 56 17-18,
E-Mail: fia@awo-friedrichshain.de
Hilfs- und Solidaritätsverein für türkische Rentner,
Behinderte und Senioren (EM-DER)
Allerstraße 30/31, 12049 Berlin, Tel. 622 62 80, Fax 62 72 03 49
VdK Sozialverband Berlin-Brandenburg e.V.,
Beratungsstelle für türkischsprachige ältere Migranten,
Derya Wrobel,
Rubensstraße 84, 12157 Berlin, Tel. 85 62 96 57, Fax 85 62 96 58,
E-Mail: derya.wrobel@vdk.de,
www.vdk.de/berlin-brandenburg
BALSAM
Berliner Arbeitskreis lesbische und schwule alte Menschen,
c/o Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg,
Ulrike Haase, Tel. 25 88 27 83,
E-Mail: ulrike.haase@bf-fk.verwalt-berlin.de,
Sprechzeit: Dienstag 10.30 bis 14 Uhr, Donnerstag 13 bis 17 Uhr
Schwulenberatung Berlin
Mommsenstraße 45, 10629 Berlin, Tel. 23 36 90-94/95,
www.schwulenberatungberlin.de
RuT – Rad und Tat –
Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.,
Schillerpromenade 1, 12049 Berlin, Tel./Fax 621 47 53,
www.lesbischeinitiativerut.de
Wohnungsbaugesellschaften
Als Nachfrager verstärkt im Blick
Möglichst lange in den vertrauten vier Wänden zu wohnen, zumindest aber im angestammten Stadtteil zu bleiben, ist für die heutige Seniorengeneration der meistgehegte Wohnungswunsch. Es liegt im Interesse der Wohnungsunternehmen, diese älteren Mieter zu halten. Sie stellen für die Vermieter eine wachsende Kundengruppe dar, die man nicht gern an kommerzielle Heimbetreiber verliert. Die Wohnungsbaugesellschaften bemühen sich daher seit einigen Jahren verstärkt um die Belange ihrer älteren Mieter.
„Das Thema Wohnen im Alter hat für unsere Mitgliedsunternehmen einen sehr großen Stellenwert“, erklärt Iris Groscurth, Sprecherin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), in dem hauptsächlich die ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften organisiert sind. „Die Senioren sind eine wichtige Kundengruppe, auf die sich die Unternehmen einstellen“, so Iris Groscurth. Nahezu alle BBU-Unternehmen bieten seniorengerechte Wohnungen an und bauen ihr Angebot weiter aus. Zur Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse älterer Mieter gibt es spezielle Programme. Die Kosten für Wohnungsanpassungen werden entweder durch einen Aufschlag auf die Miete oder durch die Zahlung eines Festpreises abgegolten.
Mit abnehmender Mobilität wird das direkte Wohnumfeld für alte Leute wichtiger. So wurden in einigen Wohnsiedlungen ehemalige Waschhäuser zu Treffpunkten umgebaut, die nicht nur von Senioren genutzt werden. Viele Wohnungsunternehmen bieten darüber hinaus verschiedene zusätzliche Serviceleistungen an, die sie teils selbst, teils in Kooperation mit Bezirken, Vereinen und anderen Dienstleistern erbringen. Die Palette reicht von Freizeitangeboten über einen Einkaufsservice und den Frisör, der in die Wohnung kommt, bis zur Anlieferung des Mittagstisches und einen umfassenden Pflegedienst.
Solche Angebote richten sich zwar vorrangig, aber nicht nur an Senioren. Die Wohnungsbaugesellschaften sprechen deshalb zuweilen nicht von „altengerechtem Wohnen“ sondern von „Komfortwohnen“ oder „Servicewohnen“. So will man auch Mieter über 50 ansprechen, die bei der Wohnungssuche schon an das Alter denken, sich selbst aber noch lange nicht als „Senioren“ betrachten. Tatsächlich haben auch junge Menschen Vorteile davon, wenn es im Haus keine unnötigen Barrieren gibt und im Bad genug Platz ist – sofern die Badezimmerausstattung nicht im allzu sterilen Krankenhausstil daherkommt.
Bei der seniorengerechten Umgestaltung von Wohnanlagen haben die Wohnungsunternehmen „überaus positive Reaktionen“ erfahren, so Iris Groscurth. So würden auch junge Familien gern in barrierefreie Häuser ziehen, weil es für sie dort viel bequemer ist, mit dem Kinderwagen in den Hausflur zu gelangen. Die Durchmischung der Generationen, die dabei entsteht, ist ein gewünschter Nebeneffekt. Für Wohnanlagen, in denen schon vorwiegend alte Mieter wohnen, kann das auch ein Weg sein, die Mieterschaft zu verjüngen. Reine Seniorenwohnhäuser sehen auch die Wohnungsunternehmen nicht mehr als die optimale Lösung an.
„Wichtiges Ziel ist die Herstellung barrierearmer Wohnungen“, erklärt der Brandenburgische Landesgeschäftsführer des BBU, Wolfgang Schönfelder. Dies ließe sich bei anstehenden Instandsetzungen und Modernisierungen systematisch umsetzen. Ein Bau behindertengerechter Wohnungen „auf Vorrat“ sei nicht möglich, denn, so Schönfelder, nichtbehinderte Kunden würden solche Wohnungen ablehnen. Daher bestehe „das Kunststück darin, die ‚mitlebende‘ Wohnung so zu gestalten, dass sie sich den Lebenszyklen anpasst.“ Dabei müsse die Zahlungsfähigkeit der Mieter im Blickfeld bleiben: „Wir müssen wissen, was der Kunde heute und in Zukunft will und – was künftig noch viel wichtiger werden wird – was er sich heute und in Zukunft leisten kann und will.“
Dem Thema „Wohnen im Alter“ widmet auch die dem BBU angeschlossene Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (BBA) regelmäßig Fachtagungen. „Für die Wohnungswirtschaft ist der demografische Wandel nicht länger eine Bedrohung, sondern eröffnet mit der richtigen Strategie eher einen Wachstumsmarkt“, resümiert die BBA ihre letztjährige Tagung.
Jens Sethmann
Wohnungsbaugesellschaften
Unter den großen Berliner Wohnungsunternehmen haben viele in ihrem Internetauftritt gleich auf der Startseite einen Menüpunkt zu „Wohnen im Alter“ oder in ihrer Online-Wohnungssuche eine Kategorie „Seniorenwohnungen“. Dazu zählen
die Degewo www.degewo.de,
die Gewobag www.gewobag.de,
die Gehag www.gehag.de und
die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft
von 1892 www.bbwo1892.de.
Finanzielle Hilfen des Senats
Sozialleistungen sind keine Almosen
Manchmal bekommen ältere Menschen nur eine kleine Rente, von der sie kaum leben können. Trotzdem verzichten viele darauf, Sozialhilfe oder Wohngeld zu beantragen, sei es aus Scham oder aus Angst, dass die Angehörigen herangezogen werden. Doch Sozialleistungen sind keine Almosen des Staates.
Senioren, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, müssen seit dem 1. Januar 2003 keine Sozialhilfe mehr beantragen. Für sie gibt es stattdessen die so genannte Grundsicherung. Mit dieser Leistung nach dem Sozialgesetzbuch soll Menschen, die wegen Alters oder Erwerbsminderung endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, der Gang zum Sozialamt erspart werden. Einen Anspruch auf Grundsicherung haben über 65-Jährige sowie Menschen, die auf Dauer erwerbsgemindert sind. Ein wichtiger Unterschied zur Sozialhilfe: Auf das Einkommen der Kinder wird nicht grundsätzlich zurückgegriffen. Die unterhaltspflichtigen Angehörigen werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen.
Zuständig für die Antragstellung sind die Bezirksämter, die genaue Zuordnung ist unterschiedlich geregelt. Am besten erfragt man die zuständige Stelle im Rathaus seines Bezirks.
Und so wird der Grundsicherungsbedarf errechnet: Ein allein Stehender oder ein Haushaltsvorstand hat Anspruch auf einen Regelsatz von 345 Euro, ein weiterer Haushaltsangehöriger auf 276 Euro. Bei Besitzern eines Schwerbehindertenausweises kommt ein Zuschlag von 58,65 Euro beziehungsweise 46,95 Euro (17 Prozent des Regelsatzes) hinzu. Für ein Ehepaar ohne Schwerbehinderung ergibt sich also ein Richtwert von 621 Euro. Diese Regelsätze werden jährlich angepasst. Außerdem werden die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die angemessene Warmmiete übernommen. Folgende Mieten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen überschritten werden:
- Einpersonenhaushalt: 360 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 444 Euro
- Dreipersonenhaushalt: 542 Euro
- Vierpersonenhaushalt: 619 Euro
- Fünfpersonenhaushalt: 705 Euro.
Zählt man nun alle Beträge zusammen, erhält man den monatlichen Bedarf. Davon wird das tatsächlich vorhandene Einkommen, also zum Beispiel Rente, Ehegattenunterhalt oder Wohngeld abgezogen. Wenn die eigenen Einkünfte niedriger sind als der ermittelte Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung ausgezahlt. Damit hat man auch Anspruch auf eine BVG-Monatskarte zum Sozialtarif (derzeit 33,50 Euro).
Vorhandenes Vermögen wie Wertpapiere oder Sparguthaben wird zwar angerechnet, dennoch muss niemand befürchten, seinen letzten Notgroschen antasten zu müssen. Die Vermögensfreigrenze beträgt für allein Stehende 2600 Euro, für Ehepaare oder Paare in eheähnlicher Gemeinschaft 3214 Euro.
Grundsicherung wird auch an Personen gezahlt, die in Einrichtungen wie zum Beispiel Pflegeheimen leben. Sie erhalten neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung auch ein „stationäres Taschengeld“ in Höhe von 26 Prozent des Regelsatzes.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Alle Mieter, die keine Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch erhalten – wie etwa die Grundsicherung – können und sollten ihren Wohngeldanspruch prüfen. Ob man den Zuschuss bekommt und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie der Miethöhe. Auch für Bewohner von Heimen gibt es den Zuschuss. Wichtig: Die Miete ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann man selber prüfen, ob man anspruchsberechtigt ist (www.stadt entwicklung.berlin.de/wohnen/ wohngeld). Dort gibt es auch Antragsformulare. Außerdem sind sie im Wohngeldamt des jeweiligen Bezirks erhältlich, wo der Antrag auch eingereicht werden muss.
Für die Finanzierung der Wohnungsanpassung sind vor allem zwei Stellen zuständig: die Pflegeversicherung und die Krankenkasse. Zuschüsse für bauliche Maßnahmen gibt es von der Pflegekasse. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe.
Hilfsmittel wie Badewannenlifter oder Duschhocker können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden (Näheres hierzu im Beitrag „Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung“ auf Seite 29).
Die bezirklichen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ helfen bei allen Fragen zu finanziellen Hilfen weiter. Außerdem bieten die Allgemeinen Sozialdienste (ASD) der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ein neutrales Beratungsangebot.
Birgit Leiß
Allgemeiner Sozialdienst
ASD Berlin-Süd/Ost
Lausitzer Straße 41-44, 10999 Berlin
Tel. 66 63 33 90, Fax: 66 63 33 94
E-Mail: cbs.friekreuz@caritas-berlin.de
Internet: www.caritas.de
Ansprechpartnerin: Frau Schellin
ASD Berlin-Süd/West
Pfalzburger Straße 18, 10719 Berlin
Tel. 342 10 61/62, Fax: 86 20 94 32
E-Mail: cbs.wilmersdorf@caritas-berlin.de
Internet: www.caritas.de
Ansprechpartnerin: Frau Bleyleven-Homann
ASD Berlin-Nord
Oldenburger Straße 47, 10551 Berlin
Tel. 395 48 48, Fax: 39 03 74 29
E-Mail: cbs.mitte@caritas-berlin.de
Ansprechpartnerin: Frau Völk-Cornelis
Kündigung, Auszug, Verträge
Ihr gutes Recht im Alter
Viele ältere Menschen haben große Angst davor, dass ihr Vermieter sie eines Tages aus der Wohnung werfen könnte. Die damit verbundene Aufregung, der Umzugsstress und das Herausreißen aus der gewohnten Umgebung sind für 80-Jährige ungleich schwerer zu ertragen als für junge Leute. Daher können sich Senioren, zumal wenn sie krank oder gebrechlich sind, auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen. Denn wie heißt es so schön: Einen alten Baum verpflanzt man nicht.
Kündigen darf der Vermieter sowieso nur aus wenigen, genau festgelegten Gründen. Am häufigsten geht es um Eigenbedarf, das heißt, der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen. Aber auch, wenn dieser Kündigungsgrund gerechtfertigt sein sollte – was erst zu prüfen ist -, muss man nicht in jedem Fall ausziehen. Man kann nämlich unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel Widerspruch einlegen. Laut § 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn der Verlust der Wohnung für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Wichtig: Man muss den Widerspruch mit Begründung spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter schriftlich mitteilen. Vor Gericht wird dann eine Abwägung vorgenommen zwischen dem Interesse des Vermieters und den besonderen Lebensumständen des Mieters. Als Härtegründe anerkannt werden unter anderem hohes Alter, schwere Erkrankung, Gebrechlichkeit, lange Wohndauer und Verwurzelung in der Wohngegend. Die Berliner Rechtsprechung verlangt in der Regel, dass mehrere Gründe gleichzeitig vorliegen. Da dies meist der Fall ist, haben ältere Menschen gute Chancen, eine Kündigung abzuwehren. So wies beispielsweise das Landgericht Hamburg die Kündigung gegen einen 82-jährigen herzkranken Mieter zurück, obwohl der Eigenbedarf des Vermieters – er wollte seine Mutter unterbringen – nachvollziehbar war (Landgericht Hamburg, WuM 1989, 238). Laut ärztlichem Gutachten hätte ein erzwungener Wohnungswechsel für den Mieter eine Gesundheitsgefährdung bedeutet. Als weitere Punkte wurden berücksichtigt, dass der Mieter bereits seit 1945 in dem Wohnviertel lebte und dass geeigneter Ersatzwohnraum nicht zu finden war. Die Kündigung wurde daher für unwirksam erklärt und der Mieter konnte wohnen bleiben.
Allgemein gültige Kriterien, zum Beispiel feste Altersgrenzen, gibt es jedoch nicht. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
Auch bei einer geplanten Modernisierung muss in besonderer Weise auf ältere Bewohner Rücksicht genommen werden. Selbst wenn die Modernisierung grundsätzlich zu dulden wäre, kann sie abgelehnt werden, wenn sie für die Bewohner zu einer unangemessenen Härte führen würde. Gerade für ältere Menschen sind Arbeiten, die mit erheblicher Lärmbelastung und Schmutz verbunden sind, wie der Einbau einer Heizung, eine Strapaze. Die Gerichte sind daher verpflichtet, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob Leben und Gesundheit des Mieters möglicherweise gefährdet sind. Auch die Angst eines betagten Mieters vor Gas kann als Härte zu berücksichtigen sein (Landgericht Köln, WuM 2002, 669).
Die meisten Senioren wollen so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben, doch manchmal müssen sie sie doch aufgeben, beispielsweise wenn sie zu ihren Kindern ziehen möchten. Seit 1. Juni 2005 gilt grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist. In der Regel wird man diese Zeit auch brauchen, um alles zu organisieren. Aber auch, wenn der Umzug sehr kurzfristig ansteht, etwa weil ein älterer Mensch nach einem Schlaganfall plötzlich ins Pflegeheim muss, gibt es keinen Anspruch auf eine Abkürzung der Frist. Das heißt: Man muss die Miete drei Monate lang zahlen – es sei denn, man kann sich mit dem Vermieter auf eine andere Lösung einigen, etwa dass man einen Nachmieter präsentiert.
In heimähnlichen Häusern gelten die gesetzlichen Regelungen des Heimgesetzes. Für Wohnräume im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ gilt dagegen das Mietrecht. Bei dieser Wohnform wird zusätzlich zum normalen Mietvertrag eine Betreuungsleistung vereinbart. Da es unzählige Vertragsvarianten gibt, sollte man sich unbedingt beim Berliner Mieterverein beraten lassen, bevor man einen Vertrag abschließt. Beispielsweise sollte man auf jeden Fall eine Klausel aufnehmen, die eine Wohnungsanpassung erlaubt und von der Rückbauverpflichtung freistellt. Der Berliner Mieterverein empfiehlt außerdem, die Betreuungsleistungen genau zu definieren und von den Betriebskosten sauber zu trennen.
Birgit Leiß
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Recht im Internet
Ausführliche Informationen über Kündigungsschutz und Mietverträge im Betreuten Wohnen finden Sie
im Internetportal https://hilfelotse-berlin.de
sowie unter www.berliner-mieterverein.de
MieterMagazin 7+8/06
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10.10.2024