Der Senat verlängert die Kündigungssperrfrist für in Eigentum umgewandelte Mietwohnungen in allen Bezirken auf zehn Jahre. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt diese Entscheidung, fordert aber weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Umwandlung.
Berliner Mieter, deren Wohnung in Einzeleigentum umgewandelt wird, sind künftig zehn Jahre lang vor einer Kündigung des Erwerbers geschützt. Diese neue Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für alle Bezirke. Bislang galt in Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf eine siebenjährige Sperrfrist, in den übrigen Bezirken betrug sie nur drei Jahre. Mit zehn Jahren setzt der Senat das bundesrechtlich festgelegte Höchstmaß fest.
„Wir begrüßen die vom Senat beschlossene Verordnung zum erweiterten Kündigungsschutz“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Der Schutz sei für Mieter wichtig, denn der Umwandlungsboom ist ungebrochen. Schon 14 Prozent aller Berliner Mietwohnungen sind in Eigentum umgewandelt worden. In Wilmersdorf sind es bereits 29 Prozent, in Schöneberg 26 Prozent.
„Durch die Umwandlung steigt aber nicht nur das Risiko der Eigenbedarfskündigung, sondern auch die Gefahr weiterer Mieterhöhungen“, erklärt Wild. Mehrere Sozialstudien belegen, dass das Mietniveau in umgewandelten Wohnungen um bis zu 30 Prozent über den Mieten vergleichbarer Wohnungen ohne Eigentumsbildung liegt. Deshalb geht dem BMV die neue Kündigungssperrfristverordnung nicht weit genug. Er fordert den Senat auf, für die Milieuschutzgebiete eine Umwandlungsverordnung zu erlassen, mit der die Bezirksämter die Eigentumsumwandlung verbieten können. Hamburg nutzt dieses Instrument seit Jahren erfolgreich, um die Vernichtung preiswerten Mietwohnraums zu verhindern. In Berlin sträubt sich vor allem die CDU gegen eine solche Verordnung.
Jens Sethmann
MieterMagazin 9/13
Umwandlung treibt die Mietpreise nach oben
Foto: Christian Muhrbeck
29.03.2022