Pressemitteilung Nr. 4/10
„Wir begrüßen, dass sich die Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus, SPD und Linke, für eine Verbesserung des Mieterschutzes einsetzen wollen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Alle drei vorgeschlagenen Bundesratsinitiativen seien sinnvoll. Insbesondere der Vorschlag, die Verfolgung der Mietpreisüberhöhung bei neuen Mietverträgen durch die Anwendung des Wirtschaftsstrafgesetzes zu ermöglichen, wäre ein Signal, um in den innerstädtischen Quartieren mit Nachfrageüberhang zu einer gewissen Beruhigung zu kommen, so Wild. Die Ablehnung dieses Vorschlages durch den Vermieterverband BBU bedeutet, dass dieser Miethöhen, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überschreiten, für zwingend erforderlich hält. Dies ist absurd und stellt das ganze Vergleichmietensystem in Frage.
Diskutiert werden müsse, in welchem Umfang Modernisierungen und Energieeinsparmaßnahmen das Wohnen verteuern dürfen. Der Berliner Mieterverein regt an, die Höhe der möglichen Mietsteigerung an den Umfang der Heizkostenersparnis zu koppeln.
Wer Bundesratsinitiativen auf den Weg bringen will, muss sich aber auch um die Unterstützung anderer Bundesländer und der Fraktionen im Deutschen Bundestag kümmern. „Deshalb appellieren wir an die Berliner Parteien, es nicht bei einer Verabschiedung des Antrags heute zu belassen“, erklärte Wild.
09.07.2014