Pressemitteilung Nr. 14/10
Zur Ankündigung einer Mietrechts-Bundesratsinitiative von Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer erklärt der Berliner Mieterverein:
„Wir begrüßen, dass der Berliner Senat sich endlich um die steigenden Mieten kümmern will. Die angekündigte Bundesratsinitiative sehen wir auch als einen Erfolg unseres langen Bemühens um den Schutz der Mieter“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild. Allerdings sieht der BMV noch Ergänzungsbedarf.
Begrenzung der Neuvertragsmieten
Laut Berliner Mietspiegel 2009 lagen die Neuvertragsmieten in Kreuzberg um 33 Prozent über den Bestandsmieten, in Mitte und Prenzlauer Berg 21,7 Prozent darüber. Die Mietpreise sind bei Vertragsabschluss frei vereinbar. Eine Verfolgung überhöhter Mieten nach dem Wirtschaftstrafgesetz ist jedoch in Berlin derzeit nicht möglich. Der BMV setzt sich für eine zivilrechtliche Kappung der Neuvertragsmieten 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete ein und will durch eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes erreichen, dass Mietpreisüberhöhungen schon verfolgt werden können, wenn nur in Teilen der Stadt ein geringes Angebot an Wohnraum besteht. Für die Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes sieht der BMV auch in vielen anderen Bundesländern Zustimmung.
Modernisierungskosten
Mieterhöhungen nach Modernisierung und Energieeinsparung sollen nach Vorstellungen der Stadtentwicklungssenatorin nur noch 9 Prozent statt 11 Prozent der Baukosten ausmachen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht. Denn diese Erhöhungsmöglichkeit ist der Vergleichsmiete systemfremd und sollte ganz abgeschafft werden. Im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete kann stattdessen die Wertsteigerung vom Vermieter geltend gemacht werden. Allenfalls denkbar ist eine sozialverträgliche Klimaschutzumlage, um die notwendigen Investitionen zur Heizkosteneinsparung voranzutreiben.
Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen von 15 Prozent in vier Jahren sind mehr als genug. Damit werden die Spitzen abgefangen und im Einzelfall dem Mieter eine wichtige Hilfestellung gegeben. Für den Vermieter bleibt es auskömmlich.
Beschränkung und ökologische Ausrichtung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Von 2000 bis 2009 sind die freifinanzierten Mieten gemäß Berliner Mietspiegel um 15,4 Prozent gestiegen. Der BMV schlägt zur Preisdämpfung vor, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht nur aus den Mietabschlüssen und Änderungen der letzten vier Jahre, sondern aus allen Mietverhältnissen bildet. Wegen rasant steigender Energiepreise verlangt der BMV zudem, dass bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch der energetische Zustand der Mietwohngebäude gesetzlich verankert wird, damit die Kommunen bei der Aufstellung von Mietspiegeln ihn verpflichtend berücksichtigen.
„Eine Bundesratsinitiative beschließen, ist eine Sache. Ihr zum Erfolg verhelfen die andere“, so Wild. Der Berliner Mieterverein schlägt daher dem Senat vor, andere Bundesländer, Kommunen und Landkreise zu einem Mietenratschlag in die Bundeshauptstadt einzuladen.
„Die Bundesratsinitiative muss in ein Maßnahmenpaket eingebettet werden“, verlangte BMV-Geschäftsführer Wild. „Wir sind im Bund nur glaubwürdig, wenn Berlin die Forderungen nach Mietbegrenzungen im eigenen Hause, also bei den städtischen Wohnungsunternehmen, umsetzt“. Deshalb setzt sich der BMV für neue Zielvereinbarungen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein.
Außerdem soll Berlin die Kündigungssperrfristverordnung verlängern, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung durch Eigenbedarf zu schützen.
Mit den Bezirken ist dringend eine gemeinsame Strategie zur behutsamen Stadtentwicklung mit Hilfe kommunaler Satzungen (Milieuschutz, Sanierung, Umstrukturierung) festzulegen.
31.12.2017