Leitsatz:
Eine unwirksame Fälligkeitsregelung im Wohnungsmietvertrag zur Zahlung der Mietkaution berührt nicht die davon getrennte Vereinbarung über die grundsätzliche Verpflichtung zu einer gesetzesgemäßen Kautionszahlung.
BGH v. 17.3.2004 – VIII ZR 166/03 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 6 Seiten]
09.05.2017