Pressemitteilung Nr. 17/11
Jedes Jahr gibt auf dem Berliner Wohnungsmarkt etwa 15.000 neue Haushalte. Den ca. 3.000 neuen Wohnungen stehen zahlreiche Abgänge durch Abriss, Zweckentfremdung, Zusammenlegung und Umwandlung in Eigentumswohnungen gegenüber. „Wir schätzen den Verlust auf etwa 3.500 Wohnungen pro Jahr in den Jahren 2008-2010“, beklagt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Diese Situation wird von Gebäudeeigentümern und Vermietern vor allem bei Wiedervermietung von Wohnungen zu massiven Mietsteigerungen ausgenutzt.
Der Berliner Mieterverein appelliert daher an die Abgeordneten, heute wirksame Instrumente zum Mieterschutz zu beschließen:
Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Die am 31.8.2011 auslaufende Sperrfristverordnung soll verlängert werden. „Erwerber sollen sich 10 Jahre nach grundbuchlicher Eintragung bei Umwandlung in Eigentumswohnungen nicht auf Eigenbedarf und Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung berufen dürfen“, fordert Wild. „Die Sperrfrist soll nach unserer Auffassung in allen Bezirken mit Ausnahme von Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Spandau Anwendung finden“.
Sozialer Wohnungsbau: „Auch der von den Linken nachgebesserte Entwurf für das Wohnraumgesetz bleibt die vollkommen falsche Weichenstellung“, erklärte Wild. Trotz massiver öffentlicher Förderung sollen den Sozialmietern ortsübliche Vergleichsmieten zwischen 7 und 10 Euro pro Quadratmeter nettokalt im Monat abverlangt werden können. Der Härteausgleich für Sozialmieter in Wohnungen ohne Anschlussförderung wird eine Luftnummer, weil die 3-Jahres-Beschränkung nach dem jetzigen Stand der Verhandlung nicht gestrichen ist.
01.01.2014