Pressemitteilung Nr. 3/12
Nachdem der Vorsitzende Richter der 67.Kammer des Landgerichts Berlin durchblicken ließ, dass er der Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung stattgeben würde, sahen sich die verbliebenen Mieter der Ungers-Bauten am Tiergartenrand genötigt, einen gerichtlichen Vergleich zum Auszug anzunehmen. Damit endet ein jahrelanger Widerstand der Mieter gegen den Abriss ihrer Wohnanlage. Der Berliner Mieterverein kritisiert die Prozessführung der 67. Kammer. „Die Rechte der Mieter werden beschnitten“, beklagt Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild, „wenn ein Gericht auf die umfassende eigene gutachterliche Würdigung verzichtet, die Annahmen im Parteigutachten der Investoren nicht hinterfragt und stattdessen von Mietern eine substantiierte Widerlegung des Eigentümergutachtens verlangt“. Gegen millionenschwere Parteigutachten sind Mieter machtlos, weil ihnen die wirtschaftlichen Möglichkeiten für eigene Gutachten fehlen und sich zudem die Grundlagen der Gutachtenerstellung in der Eigentumssphäre des Gebäudeeigentümers befinden.
Bei den ersten Versuchen, die Wohnlage Lützowplatz 2-18, Wichmannstr. 1-3. Lützowufer 20-23, für den Abriss frei zu bekommen, war der Eigentümer DIBAG vor der 63. Kammer des LG Berlin gescheitert. Nach der Geschäftsverteilung war beim nächsten Versuch für die Berufungsklagen des Eigentümers auf Kündigung wegen der Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudeeigentümers die 67. Kammer des Landgerichts zuständig. „Es kann nicht angehen, dass ein Investor nur häufig genug Klage anstrengen muss, um irgendwann beim richtigen Richter zu landen“, bemängelt Wild. Der Mieterverein fordert Justizsenator Heilmann auf, bei der anstehenden Mietrechtsreform den Mieterschutz bei Klagen wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung zu stärken.
01.01.2014