Pressemitteilung Nr. 9/12
Der Berliner Mieterverein e.V. begrüßt, dass der Senat die Miethöhe bei den städtischen Wohnungsunternehmen zukünftig an einer maximalen Belastungsgrenze kappen möchte. „Der Weg stimmt, aber bei der Umsetzung sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, wenn es wirklich zu einer Mietendämpfung kommen soll“, erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild.
Unklar sei zudem, ob sich das Angebot nur auf zukünftige Mietsteigerungen bezieht oder auch auf Einkommenseinbußen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit und ob auch Mieter ohne Erhöhungserklärung generell antragsberechtigt wären.
Die Kappung der Mietbelastung an der Nettokaltmiete hält der Berliner Mieterverein allerdings nicht für sachgerecht. Nach ersten Modellrechnungen kämen zum Beispiel Einpersonenhaushalte mit einer 45 Quadratmeter großen Wohnung bei Zahlung der durchschnittlichen Miete von 5,04 Euro pro Quadratmeter (Quelle: BBU) nur dann in den Genuss einer Kappung, wenn ihr Haushaltsnettoeinkommen monatlich unter 750,- Euro liegt. „Für die Mieterhaushalte ist aber die Warmmiete inklusive kalter Betriebskosten maßgeblich“, erklärt Wild. So ergäbe sich zum Beispiel für den oben genannten Haushalt mit 750,- Euro monatlich zwar nur eine Nettokaltmietenbelastung von 30 Prozent, die Bruttokaltmietenbelastung betrage aber 38,5 Prozent, die Warmmietenbelastung sogar 45 Prozent. Diesem Haushalt blieben nach Abzug der Wohnkosten faktisch nur 400,- monatlich zum Leben. „Wir schlagen vor, die Kappung an der Bruttokaltmietenbelastung vorzunehmen, weil die kalten Betriebskosten weitgehend unabhängig vom Nutzerverhalten sind“, so Wild. Im Übrigen führe auch die übliche Statistik (zum Beispiel Mikrozensus) ausschließlich die Bruttokaltmietenbelastung auf. „Außerdem halten wir eine differenzierte Mietbelastungsquote nach Einkommensgruppen für gerechter. Für Haushalte mit einem Nettoeinkommen von 1.000 Euro im Monat und weniger sind 30 Prozent zuviel“, erklärte Wild. Außerdem muss sichergestellt werden, dass zukünftig städtische Vermieter auch weiter an Haushalte mit niedrigem Einkommen vermieten.
In Anbetracht des stark gesunkenen Leerstands fordert der Berliner Mieterverein den Senat zu einer rechtsverbindlichen Erklärung auf, dass Berlin wieder Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf sei. Daraus könnten dann weitere Schutzinstrumente für Mieter abgeleitet werden, so Wild.
01.01.2014