Pressemitteilung Nr. 27/12
„Die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Kappungsgrenze für Sozialmieten in Großsiedlungen, die der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt überraschend gegenüber der „Berliner Zeitung“ angekündigt hat, ist noch keine Lösung für die Mietenproblematik im Sozialen Wohnungsbau“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
„Die Kappungsgrenze ist zu hoch, sie berücksichtigt nicht das nach Ansicht des Mietervereins notwendige Abstandsgebot zu den Mieten freifinanzierter Wohnungen“, so Wild. Außerdem soll die Kappung nur für 35.000 von rund 150.000 Sozialwohnungen gelten. Es bleibt unverständlich, warum im Umkehrschluss bei 115.000 Mieterhaushalten in Sozialwohnungen die Mieten oberhalb der anvisierten Kappungsgrenzen von 5,50 bzw. 5,70 Euro pro Quadratmeter im Monat als sozial verträglich gelten sollen.
Eine Lösung der Mietenproblematik im Sozialen Wohnungsbau gelingt nur mit einem Verzicht der Eigentümer und Banken. „Wir brauchen eine sofortige Änderung der Mietpreissystematik im Sozialen Wohnungsbau“, forderte Wild. „Mit Hilfe einer staatlich festgelegten Richtsatzmiete, die im Schnitt derzeit unter 5,- Euro pro Quadratmeter monatlich liegen müsste, kann die preistreibende Kostenmiete aufgegeben werden. Diese Lösung ist auch einem Übergang in das Vergleichmietensystem vorzuziehen“.
Gegen eine Umstellung des Mietpreissystems bestehen zumindest für die 120.000 Sozialwohnungen in Grund- und Anschlussförderung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, so die Kernaussage eines Rechtsgutachtens, das die frühere Senatorin für Stadtentwicklung in Auftrag gegeben, mit den Ergebnissen aber die Öffentlichkeit getäuscht hatte. Für den grundlegenden Kurswechsel bei der Miete bedarf es nur im Einzelfall weiterer Fördermittel.
01.01.2014