Pressemitteilung Nr. 3/14
Der Senat hat heute auch der Rechtsverordnung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zugestimmt. „Wir begrüßen, dass mit der Rechtsverordnung das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum stadtweit gelten soll“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Damit der Rat der Bürgermeister dem Vorhaben rasch zustimmen kann und das Verbot bei der Umnutzung in Ferienwohnungen nicht leer läuft, braucht es eine Klarstellung des Finanzsenators über die Finanzierung des notwendigen Personals in den Bezirken. „Die Bezirke benötigen je nach Problemlage 1-3 Mitarbeiter zur Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung“, so Mietervereinsgeschäftsführer Wild. „Dafür muss nun Finanzsenator Nussbaum den Bürgermeistern eine rasche Zusage erteilen.“
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
07.05.2016