Pressemitteilung Nr. 9/14
Durch die heute im Senat beschlossene Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann nun endlich nach jahrelanger Debatte das bereits im November 2013 beschlossene Gesetz zum 1. Mai 2014 umgesetzt werden.
„Wir begrüßen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“, so Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild. „Wir erwarten uns davon, dass für die Zukunft eine weitere Reduzierung des Angebots an Wohnraum durch zweckfremde Nutzungen ausgeschlossen wird.“
Zu den zweckfremden Nutzungen gehören neben der Umnutzung zu Gewerbe und Ferienwohnungen auch das spekulative Leerstehenlassen von Wohnraum und der Abriss.
Mit Inkrafttreten der Verordnung Anfang Mai wird der Berliner Mieterverein einen Musterbrief bereithalten, mit dem der zuständigen Stelle beim Bezirksamt ein Hinweis auf zweckfremde Nutzungen übermitteln werden kann. Der Musterbrief kann ab 1. Mai unter der Rufnummer 030-226260 oder über per E-Mail angefordert oder über www.berliner-mieterverein.de bezogen werden.
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
02.05.2020