Leitsatz:
Ein Mieterhöhungsverlangen ist wegen falscher Einordnung der Wohnung in eine für die Wohnung nicht in Betracht kommendes Rasterfeld nicht formell unwirksam.
[nichtamtlicher LS]
BGH v. 11.3.2009 – VIII ZR 316/07 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 5 Seiten]
02.02.2013