Pressemitteilung Nr. 38/14
Nachdem die Härtefallregelung des vom Senat mit den städtischen Wohnungsunternehmen geschlossenen Bündnisses (Kappung der Nettokaltmietenerhöhung bei 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens) wegen zu enger Kriterien bei Einkommen und Wohnfläche bislang praktisch keine Wirkung entfalten konnte, soll nun der berechtigte Personenkreis ausgeweitet werden. „Das ist halbherzig und missachtet die tatsächliche Wohnkostenbelastung der Mieter“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Berliner Mieterverein schlägt hier eine Kappung der Warmmiete, zumindest aber der Bruttokaltmiete vor.
„Zudem muss die Miethöhe nach Modernisierung anders begrenzt werden“, so Wild. Die jetzige Regelung ermöglicht den städtischen Vermietern unangemessene Mieterhöhungen über der ortsüblichen Vergleichsmiete, weil eine rechnerische Energiebedarfssenkung zugrunde gelegt wird, die in der Wirklichkeit niemals erreicht wird. Hier besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Auch muss der Versorgungsauftrag der städtischen Wohnungsunternehmen explizit die Unterbringung von Arbeitslosen und Grundsicherungsempfängern vorsehen. Wer, wenn nicht die Städtischen, soll sich dieser Aufgabe widmen? Ohnehin ist nicht nachvollziehbar, warum die städtischen Wohnungsunternehmen bei der Vermietung von Wohnraum in der Innenstadt nur jede zweite Wohnung (im Außenbereich jede dritte Wohnung) an Haushalte vergeben sollen, deren Einkommen im Bereich des Wohnberechtigungsscheines liegt.
Eine bessere Auslastung des vorhandenen Wohnungsbestandes kann durch Wohnungstausch erzielt werden. Doch die bisherige Regelung im Bündnis war erfolglos. Der Berliner Mieterverein sieht hier aber die städtischen Wohnungsunternehmen in der Pflicht, mit innovativen Vorschlägen den Wohnungstausch zu befördern. Das aber wird nur gehen, wenn bei Wechsel keine unangemessenen Mietsteigerungen realisiert werden können.
10.12.2014