Pressemitteilung Nr. 8/15
„Mit der heute im Senat beschlossenen Verordnung kann nun endlich die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) unterbunden werden. Wir begrüßen diese Maßnahme des Senats. Dies ist ein wichtiger Schritt, um der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus der Innenstadt entgegen zu wirken“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Landesweit war es in 2013 zu einem deutlichen Anstieg der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr gekommen. Knapp 9200 Wohnungen wurden in 2013 umgewandelt. In 2012 waren es 7264. Spitzenreiter war erneut der Ortsteil Prenzlauer Berg. Hier wurden mehr als 1500 Wohnungen (1521) zu Eigentumswohnungen. An zweiter Stelle befand sich wiederum der Ortsteil Kreuzberg mit 921 Umwandlungen. In Prenzlauer Berg wie auch in Kreuzberg unterliegen große Teile der Gründerzeitquartiere sozialen Erhaltungsverordnungen, die von den Bezirksämtern aufgestellt wurden. „Wir erwarten gerade für diese Gebiete nun eine deutliche Verbesserung“, so Wild. Die Verordnung wird in den 21 Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung Anwendung finden, in den sich mehr als 100.000 Wohnungen befinden.
„Mit der Umwandlung sind für Mieter zwei große Risiken verbunden: Der Verlust der Wohnung wegen des Eigenbedarfs eines Erwerbers und ein im Vergleich rascherer Mietenanstieg“, so Wild. Vor dem Verlust der Wohnung wegen Eigenbedarfs schütze zwar auch die berlinweit gültige 10-jährige Sperrfrist für Kündigungen nach Umwandlung. Gleichwohl wird oft Druck ausgeübt. Insbesondere für ältere Mieter, für die ein erzwungener Wohnungswechsel in vielfältiger Hinsicht eine große Belastung darstellt, ist die die Dauer der Sperrfrist kein hinreichender Schutz. Zudem ist durch Studien belegt, dass das Mietniveau umgewandelter Wohnungen um bis zu 30 Preozent höher ist als das Mietniveau nicht umgewandelter Mietwohnungen im gleichen Quartier.
„Nach Hamburg und Bayern ist Berlin das dritte Bundesland mit einem Umwandlungsstopp in sozialen Erhaltungsgebieten“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Wir appellieren nun an die Bezirksämter, die Aufstellung weiterer Erhaltungsverordnungen zu prüfen. Für die erforderlichen Untersuchungen soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen“, forderte Wild.
03.03.2018