Das 2012 zwischen dem Senat und den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschlossene Mietenbündnis sollte bezahlbare Mieten sichern. Der Jahresbericht 2014 zeigt, dass die Regelungen unzureichend sind.
„Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden ihrer Aufgabe umfassend gerecht“, erklärte Bau-Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup bei der Vorstellung des Jahresberichts. Die Durchschnittsmiete der sechs kommunalen Unternehmen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM lag 2014 bei 5,50 Euro pro Quadratmeter nettokalt, bei Wiedervermietungen verlangten sie 6,11 Euro. „Die Neuvermietungsmieten sind fast ein Drittel günstiger als auf dem Markt und wirken dämpfend auf den Mietspiegel“, meinte Lütke Daldrup dazu. Bei 64 599 verschickten Mieterhöhungen haben 1005 Mieter einen Härtefall angemeldet, aber nur in 582 Fällen wurde die Mieterhöhung erlassen.
„Unbestritten kommt den städtischen Wohnungsunternehmen eine wesentliche Rolle für eine soziale Wohnraumversorgung in Berlin zu“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Doch das Mietenbündnis als große Erfolgsnummer zu verkaufen, nennt der BMV-Chef „mutig“. Verbesserungsbedürftig sind in jedem Fall die Härtefallregelungen, die es nur sehr wenigen Haushalten mit geringen Einkommen ermöglichen, eine Mieterhöhung zu reduzieren.
Das Ziel, innerhalb des S-Bahn-Rings bei Neuvermietungen die Hälfte der Wohnungen an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) zu vergeben, ist wie schon in den Vorjahren verfehlt worden. Die Quote lag bei 46,8 Prozent. Verantwortlich sind dafür erneut die Gesobau mit 45,4 Prozent und vor allem die WBM mit nur 40,2 Prozent. Konsequenzen hat dies nicht. Für die WBM, die fast nur Bestände innerhalb des Innenstadtrings besitzt, wurde die Zielquote extra auf 40 Prozent abgesenkt. Dabei sind 50 Prozent schon kein ehrgeiziges Ziel und leicht zu erreichen, denn rund 55 Prozent aller Berliner Haushalte sind WBS-berechtigt.
Dass das Mietenbündnis die Berliner Mieter nicht zufriedenstellt, zeigt auch der Erfolg des Mietenvolksbegehrens: Es zwang den Senat zu einem Kompromiss über ein Gesetz, das den Wohnungsbaugesellschaften wesentlich mehr abverlangt. Dieses Wohnungsversorgungsgesetz wird ab 2016 das Mietenbündnis im Wesentlichen ersetzen (hierzu auch unser Beitrag auf Seite 20: „Wohnraumversorgungsgesetz: Weitere Schritte notwendig“).
Jens Sethmann
16.12.2015