Pressemitteilung 1/2016
„Wir teilen die Einschätzung von Senator Geisel, dass der städtische Wohnungsbestand in den nächsten Jahren eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit mittlerem und niedrigen Einkommen haben muss und begrüßen die geplante Bestandserweiterung auf 400.000 Wohnungen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Damit der Versorgungsauftrag erfolgreich wird, fordern wir allerdings eine maßvollere Mietenfestlegung bei Wiedervermietung und eine höhere Zahl von Sozialwohnungen bei Neubauprojekten ein.“ Es sei nicht akzeptabel, dass selbst in den Plattenbausiedlungen von Marzahn-Hellersdorf Nettokaltmieten von 7,50 Euro pro Quadratmeter verlangt würden. Nach kursorischer Auswertung der Wohnungsangebote dränge sich zudem die Vermutung auf, dass die städtischen Wohnungsunternehmen zwar die 10%ige Kappung der Mietpreisbremse beachten, es aber bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht so genau nähmen und sich oft einfach am Oberwert des Mietspiegels orientierten.
Der Berliner Mieterverein unterstützt das Wohnungsbausofortprogramm für Flüchtlinge auch in den von Senator Geisel genannten Neubaustandorten. „Wir erwarten aber noch eine Klarstellung vom Senator, dass die geplanten Wohnungen für Flüchtlinge nicht zu Lasten des Sozialen Wohnungsbaus in diesen Neubauquartieren gehen“, forderte Wild.
Das vom Senator heute vorgestellte 9-Punkte-Programm beinhaltet zwar richtige Überschriften, verrät aber nichts Konkretes. Hier aber sind konkrete Vorschläge vor allem für die 1,2 Millionen Mieterhaushalte im Bestand der privaten Vermieter vonnöten. „Der Berliner Senat muss endlich Vorschläge für ein sozialeres Mietrecht an die Bundespolitik richten“, so Wild. Denn nur mit der politischen Unterstützung der Länder könne eine zweite Novelle des Mietrechts zur Entlastung von Mietern führen. „Wir wünschen uns dabei Unterstützung für unsere Forderungen, die Mietpreise stärker zu begrenzen.“
Der Berliner Mieterverein setzt sich für eine Kappung der Mieterhöhungen bei 15 Prozent in fünf Jahren, eine Abschaffung der jetzigen Mieterhöhung nach Modernisierung und Ersatz durch einen befristeten, an der erzielten Energieeffizienz orientierten Zuschlag sowie für rechtssichere Mietspiegel mittels einer Rechtsverordnung ein.
18.02.2016