Pressemitteilung 6/2016
Der Berliner Mietspiegel 2015 ist qualifiziert beziehungsweise kann als geeignete Schätzgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen herangezogen werden, so der Tenor zweier jüngst ergangener Urteile beim Amtsgericht Wedding (Az. 8a C 205/15 vom 6.1.2016, rechtskräftig) und beim Amtsgericht Charlottenburg (Az. 233 C 467/15 vom 5.2.2016). Die Mieterhöhungsverlangen wurden zurückgewiesen.
Das Gesetz sieht vor, dass Mieterhöhungen nur maximal bis zur ortsüblichen Miete zulässig sind. „Es gibt keine bessere Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen als über den qualifizierten Berliner Mietspiegel“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Diese Auffassung teilen nun zwei Abteilungen der Amtsgerichte Charlottenburg und Wedding auch für den Berliner Mietspiegel 2015.
In dem Streitfall vor dem Amtsgericht Charlottenburg war erneut Berlins größter Vermieter, die Deutsche Wohnen, unterlegen. Schon beim Mietspiegel 2013 hatte dieser Vermieter versucht, massenhaft die Oberwerte des Mietspiegels zu überschreiten. „Vor dem Amtsgericht konnten sich die Mieter bislang erfolgreich zur Wehr setzen“ so Wild. Die Deutsche Wohnen hatte ihre Klagen damit begründet, dass der Mietspiegel angeblich nicht qualifiziert sei. Nach dem AG Wedding sei er jedoch qualifiziert. Nach dem AG Charlottenburg käme es darauf gar nicht an, denn der Mietspiegel 2015 sei auf jeden Fall eine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete.
„Die Deutsche Wohnen und andere stark renditeorientierte Vermieter haben sich in eine Sackgasse manövriert. Wir hoffen, dass sie das endlich zur Kenntnis nehmen“, erklärte Wild.
Weil aber der Immobilienrausch immer wieder Vermieter zu erhöhten Mietforderungen verleitet, muss mit weiteren Angriffen auf den Mietspiegel gerechnet werden. Daher fordert der Berliner Mieterverein die Bundesregierung auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Maas für eine Rechtsverordnung zur Aufstellung von Mietspiegeln alsbald umzusetzen. „Wir erhoffen uns davon mehr Rechtssicherheit. Der Mietspiegel ist auf angespannten Märkten das Maß aller Dinge, und soll es auch bleiben“, so Wild.
18.02.2016