Pressemitteilung 8/2016
„Mit Ausnahme der Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Spandau ist das Angebot an Wohnungen mit Nettokaltmieten unter 6 Euro pro Quadratmeter jeweils auf unter 5 Prozent gesunken. Das bedeutet letztendlich einen Umzugsstopp für Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen“, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Wohnungsmarktsituation spitzt sich für Mieter weiter zu. Viele Menschen leben inzwischen in prekären Wohnverhältnissen. Geschiedene können sich räumlich nicht trennen, Kinder nicht ausziehen“.Die Mietpreisbremse verfehlt offenbar ihre Wirkung. Der Berliner Mieterverein fordert den Berliner Senat auf, mit einer Bundesratsinitiative sich für eine dringend erforderliche Nachbesserung des Gesetzes einzusetzen.
Gleichzeitig hat sich der Anteil an vermieteten Wohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnung erheblich verringert. Knapp 28.000 Wohnungen wurden von 2012 bis 2014 zu Eigentumswohnungen, von denen die meisten dem Mietwohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Bericht 2015 hat gezeigt, dass inzwischen landesweit mehr Eigentumswohnungen als Mietwohnungen angeboten werden. Seit März 2015 gibt es für die Bezirke die Möglichkeit, in Milieuschutzgebieten die Umwandlung zu untersagen. „Wir appellieren an die Bezirke, den Wohnungsbestand systematisch auf neue Verdachtsgebiete zu untersuchen und mehr soziale Erhaltungsverordnungen zu erlassen“, so Wild.
Der Senat will aufgrund der Wohnungsmarktsituation die Förderung von Sozialwohnungen deutlich erhöhen. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Wild, „halten aber Korrekturen und veränderte Rahmenbedingen für dringend erforderlich, wenn dieser Weg erfolgreich werden soll.“ Der Senat setzt beim neuen Förderprogramm auch auf private Investoren. Eine neue steuerliche Förderung, so wie sie das Bundeskabinett bereits beschlossen hat, würde aber dieses zarte Pflänzchen im Keim ersticken. Auch die Kosten sind ein Problem. Der Berliner Mieterverein hat bereits vor einem Jahr drastische Maßnahmen gegen die Spekulation mit Baugenehmigungen und Grundstücken, zum Beispiel mittels Baugeboten nach § 176 BauGB, eingefordert. „Zudem brauchen wir mit einer Förderung „Plus“ endlich den Einstieg in langfristige Preis- und Belegungsbindungen“, fordert Wild. Das billige Geld ist für die IBB da.
03.03.2018