Pressemitteilung Nr. 21/2016
„Die Finanzierung und Förderung des Sozialen Wohnungsbaus von 1969 bis 2000 ist aufgrund massiver Fehlsteuerung eine schwere Hypothek für die Lösung der heutigen Mietprobleme der 116.000 Sozialwohnungen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir wollen und dürfen diese Wohnungen aber für eine soziale Wohnraumversorgung nicht aufgeben“. Aber nur, wenn auch unverzüglich und umfassend eine Reform eingeleitet wird, kann der bestehende soziale Wohnungsbau seine Aufgabe erfüllen. Rechtliche Gestaltungmöglichkeiten liegen mit der Übergabe der Rechtsetzungskompetenz auf die Länder im Jahre 2006 vor. „Dass der Berliner Senat diese Steuerungsmöglichkeiten bisher weitgehend ungenutzt ließ oder gar zur Verringerung von Bindungen einsetzte, ist ein Trauerspiel“, so Wild.
Die aufgrund eines Abgeordnetenhausbeschlusses eingesetzte Expertenrunde hat nun diverse Lösungsvorschläge unterbreitet. Aber schon der Umgang mit drei Vorabvorschlägen, die noch in dieser Legislatur hätten umgesetzt werden können, lässt nichts Gutes erahnen:
Obwohl die Senatsverwaltung eine Hilfestellung gegeben hat, waren alle Fraktionen des Abgeordne-tenhauses nicht bereit, die Benachteiligung der Mieter durch unzureichende Schutzvorschriften mit einer Änderung des Wohnraumgesetzes aufzuheben. Auch die Zinsreduktion bei Erbbauverträgen steht auf der Kippe, weil sich die Haushälter für eine Mietenreduktion mit Einnahmeverlusten schwertun. Von den Vorabvorschlägen bleibt einzig das Angebot der Zinsreduktion für Aufwandsdarlehen, das der Senat mit der IBB am Parlament vorbei umsetzt.
Doch der Kompromiss zwischen den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen hat nur noch wenig mit den Vorschlägen aus der Expertenrunde zu tun. Im Gegenteil. Die Zinsreduktion bis zur Miethöhe von 6,- Euro pro Quadratmeter im Monat wird in höherpreisigen Objekten nur eine unzureichenden Anreiz für Eigentümer ausüben und schlimmer noch, gerade in den preisgünstigeren Beständen wird kein Anreiz für eine Zinssenkung geschaffen und mit verstärkter vorzeitiger Rückzahlung muss gerechnet werden. „Das Senator Geisel heute eine grundsätzliche Reformgesetzgebung angekündigt hat, begrüßen wir“, so Wild.
Unterstützung erhält der Senat vom Mieterverein für ein neues Modell der einkommensorientierten Miete, verlangt dann aber einen differenzierten Wohnberechtigungsschein, sodass auch ärmere Sozialmieter nicht chancenlos werden. Mit den vorgeschlagenen Miethöhen ist der Mieterverein noch nicht einverstanden, denn damit ist der Abstand zum freifinanzierten Wohnungsbau nicht ausreichend. Außerdem verlangt der Mieterverein bis zum Inkrafttreten eines neuen Mietensystems die Aufgabe der jährlichen Mietsteigerung von 0,13 Euro pro Quadratmeter für alle Sozialwohnungen. Der BMV begrüßt, dass rund 19.000 Wohnungen ohne Anschlussförderung im System des Sozialen Wohnungsbaus bleiben sollen. Über die konkrete Mietengestaltung wird aber noch zu diskutieren sein, so Wild.
14.07.2016