Pressemitteilung Nr. 1/2017
„Die alljährlichen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau von 0,13 € pro Quadratmeter monatlich zum 1. April werden im Jahr 2017 ausgesetzt. Wir begrüßen, dass Senatorin Lompscher der Koalitionsvereinbarung gemäß nunmehr den Vermietern im Sozialen Wohnungsbau eine ergänzende Förderung andient, damit die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau nicht noch mehr angezogen wird“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Dies sei auch deshalb geboten, weil aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben sich die Mieten im Sozialen Wohnungsbau wegen Anstiegs der Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen zum 1. Januar 2017 bereits um fast 2 % erhöhten. „Wegen förderrechtlicher Vereinbarung und der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin müssen die Vermieter die Förderung in Anspruch nehmen und die Einverständniserklärung abgeben, da Ihnen keine Nachteile entstehen“, so Wild.
Die Aussetzung der Mieterhöhung wird vom Land Berlin bezahlt. Sie darf und soll nur ein erster Schritt sein. In 2014 lag die durchschnittliche Nettokaltmiete im Sozialen Wohnungsbau mit 5,91 € pro Quadratmeter über dem Durchschnitt freifinanzierter Wohnungen (5,84 € pro Quadratmeter nettokalt im Monat). Eigentlich ein Skandal, für den man im Rest der Republik auch kein Verständnis hat. Knapp 30 % aller Wohnungen mit Anschlussförderung hatten in 2014 Mieten über 6,51 € pro Quadratmeter nettokalt, bei den Beständen ohne Anschlussförderung lagen sogar 55 % über dem Wert, der heute durchschnittlich im Sozialwohnungsneubau verlangt wird.
„Wir brauchen nun dringend noch in 2017 vom Senat ein neues Mietengesetz im Sozialen Wohnungsbau, das auf einer politisch festgelegten und einkommensorientierten Richtsatzmiete basiert“, erklärt Wild. Damit auch Mietsenkungen erfolgen können, muss die Finanzierung der Richtsatzmiete neben dem Landeshaushalt auch durch die Eigentümer mitgetragen werden.
18.01.2017