Die lange erwartete zweite Tranche der Mietrechtsreform wird es nicht geben. Im Koalitionsausschuss konnte sich die SPD nicht gegen den Widerstand der CDU/CSU durchsetzen. Auch die Mietpreisbremse bleibt ein stumpfes Schwert.
Das Landgericht Berlin hat Ende März entschieden, dass die Mietpreisbremse rechtmäßig ist. Es wies die Berufung eines Vermieters zurück und bestätigte, dass der Mieter 1105 Euro an zu viel gezahlter Miete zurückfordern kann. „Wir begrüßen das Urteil“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), „aber für den Erfolg der Mietpreisbremse bedarf es nach wie vor gesetzlicher Korrekturen, denn weiterhin missachtet die Mehrheit der Vermieter diese auferlegte Mietenkappung.“
Diese Korrekturen wird es aber zunächst nicht geben. Am selben Tag, an dem das Landgericht Berlin sein Urteil verkündete, beschloss die Bundesregierung, das geplante „Mietrechtspaket II“ nicht mehr vor der Bundestagswahl umzusetzen. Von einer Korrektur der Mietpreisbremse war keine Rede mehr.
„CDU/CSU haben kein Interesse, das Mietrecht sozial gerecht zu gestalten“, beschwert sich Michael Groß, wohnungspolitischer Sprecher der SPD. „Die Union lässt die Mieterinnen und Mieter endgültig im Regen stehen.“ Seit einem Jahr blockieren die Unionsparteien einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Darin war eine Senkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent, realitätsnahe Regeln für die Aufstellung von Mietspiegeln, die Abschaffung der Zehn-Prozent-Toleranz für falsch angegebene Wohnflächen und die Möglichkeit, auch fristgemäße Kündigungen wegen Zahlungsverzugs durch Mietnachzahlungen abzuwenden, vorgesehen.
Zumindest letzteren Punkt versucht nun das Land Berlin mit einer Bundesratsinitiative durchzusetzen. Bei fristlosen Kündigungen können Mieter den Verlust der Wohnung vermeiden, indem sie den ausstehenden Betrag nachzahlen, bei fristgemäßen Kündigungen hingegen nicht. Deshalb sind die meisten Vermieter inzwischen dazu übergegangen, bei Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch fristgemäß zu kündigen. Schon kleine Zahlungsirrtümer können so zur Wohnungslosigkeit führen. Der BMV hält deshalb die Berliner Bundesratsinitiative für dringend erforderlich. Für die Verschärfung der Mietpreisbremse aber gab es nie ein gesetzgeberisches Verfahren, auch nicht von Justizminister Maas.
Jens Sethmann
27.04.2017