Der Bundestag hat im März beschlossen, in Innenstädten eine dichtere Wohnbebauung zuzulassen. In den neuen „Urbanen Gebieten“ wird auch der Lärmschutz gelockert.
„Gesetz zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ lautet der Name der Baurechtsänderung. Um in den Innenstädten mehr Wohnungen zu ermöglichen, können die Städte in ihren Bebauungsplänen nun die neue Kategorie „Urbanes Gebiet“ festlegen.
Das Urbane Gebiet schließt die Lücke zwischen den Typen „Mischgebiet“ und „Kerngebiet“: Während im Mischgebiet Gewerbebetriebe nur zulässig sind, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören, muss sich im Kerngebiet das Wohnen den city-typischen Nutzungen unterordnen. Im Urbanen Gebiet ist nun das Wohnen mit den gewerblichen, kulturellen und sonstigen Nutzungen gleichberechtigt. Die Bebauung darf hier ebenso dicht sein wie im Kerngebiet. Im Urbanen Gebiet gelten erhöhte Lärmgrenzwerte: 63 Dezibel tagsüber und 48 Dezibel nachts. Das sind je drei Dezibel mehr als im Mischgebiet. Eine solche Erhöhung wird fast als Verdoppelung der Lautstärke empfunden. Der Bundesrat will mit einer Korrektur der Verwaltungsvorschrift („FA-Lärm“) sicherstellen, dass nachts 45 Dezibel nicht überschritten werden.
Die Gesetzesänderung dient dazu, die Innenstadtentwicklung der Großstädte zu stärken. Im Widerspruch dazu wird gleichzeitig aber auch das Bauen im Außenbereich erleichtert: Am Rande bestehender Baugebiete kann neues Bauland im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ausgewiesen werden.
Jens Sethmann
27.04.2017