Der Berliner Senat will über den Bundesrat eine Nachbesserung der Mietpreisbremse erreichen. Der Berliner Mieterverein findet die Gesetzesinitiative allerdings dürftig.
Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist nahezu wirkungslos. Selbst Bundeskanzlerin Merkel hat das inzwischen eingestanden. „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, sagt auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt. Deshalb hat der Senat im September eine Bundesratsinitiative gestartet. Vermieter sollen verpflichtet werden, den Mietinteressenten die Miethöhe des Vormieters oder andere Gründe für eine Überschreitung der Mietpreiskappung zu nennen. Zudem soll der Mieter bei einem Verstoß die überzahlte Miete ab Vertragsbeginn und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückerhalten.
„Viele Mieterinnen und Mieter scheuen sich bislang, auch aus Angst um ihre Wohnung, ihr Recht aktiv einzufordern“, weiß Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. Diese Angst soll ihnen mit der Informationspflicht der Vermieter genommen werden. Die Bundesratsinitiative sei nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Mietpreisbremse, so Lompscher.
Dass der Senat nur die Mietpreisbremse verbessern will und andere Mietrechtsprobleme wie die Mieterhöhung nach Modernisierung, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und den Kündigungsschutz außer Acht lässt, ist für Reiner Wild vom Berliner Mieterverein „nicht nachvollziehbar“.
Und selbst die Nachbesserung der Mietpreisbremse fällt noch mager aus. „Mit der Aufhebung der Rügepflicht und der Transparenz beim Mietvertragsabschluss ist es noch lange nicht getan“, so Wild. Der BMV hatte dem Senat vorgeschlagen, die Beschränkung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre aufzuheben, die Ausnahmen weitgehend zu beseitigen und die Umgehungsmöglichkeiten mittels Teilmöblierung auszuschließen. Besonders wichtig wäre es aus Sicht des BMV, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Wild: „Wenn diese Bundesratsinitiative ein Signal sein soll, dann ist das schief gegangen.“
Jens Sethmann
03.01.2018