Pressemitteilung Nr. 23/18
„Gerade noch rechtzeitig hat jetzt der Berliner Senat seine Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts beschlossen, nachdem die Senatskanzlei offenbar zunächst auf zeitliche Verzögerung gesetzt hatte“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Rechtzeitig deshalb, weil man nun den derzeit laufenden Verhandlungen in der Großen Koalition über eine voraussichtlich vollkommen unzulängliche Mietrechtsreform etwas entgegen setzen kann. Der Berliner Mieterverein begrüßt, dass der Berliner Senat mit der Bundesratsinitiative zu einer Reform des Mietrechts in punkto Mieterschutz deutlich über das hinaus geht, was die Große Koalition vereinbart hat. Insofern könnte der Bundesrat hier ein Zeichen setzen.
Die Forderungen des Berliner Mietervereins sind allerdings in einzelnen Punkten mit der Bundesratsinitiative noch nicht übernommen. „So wollen wir eine Beschränkung der Mieterhöhung auf 2 % pro Jahr, eine Kappung der Mieterhöhung nach Modernisierung bei 4 % der Investitionskosten und auch bei der Mietpreisbremse die Beseitigung weiterer Ausnahmen“, so Wild.
29.05.2018