Leitsätze:
1. Der Berliner Mietspiegel 2017 ist qualifiziert.
2. Eine bloß über den Lichtschalter gesteuerte Entlüftung des Bades ist nicht „modern“ im Sinne der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel 2017.
3. Ein Fahrradabstellraum mit der Grundfläche von 4 x 2,3 Meter ist für 20 Mietparteien zu klein und stellt deshalb kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar.
4. Die Metzer Straße in 10405 Berlin liegt nicht in bevorzugter City-Lage.
AG Mitte vom 7.3.2018 – 9 C 324/17 –
Mitgeteilt von RA Norbert Wilke
17.06.2018