Pressemitteilung Nr. 40/18
Das heute vom Sozialverband SoVD vorgestellten Gutachten zur Wohnungsnot bestätigt einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf, regulierend in das Mietrecht und in die Wohnraumversorgung einzugreifen. „Der Markt allein wird es nicht richten“, bestätigt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, die Aussagen des Gutachtens: „Das Agieren der Investoren auf angespannten Wohnungsmärkten zeigt, dass es oft in erster Linie um Gewinnerzielung und Rendite geht.“ Einer dem Bedarf der Bevölkerung entsprechenden Wohnraumversorgung sehen sich Investoren auf angespannten Wohnungsmärkten in der Regel nicht verpflichtet. Leidtragende sind Haushalte mit geringen oder unsicheren Einkommen, die keine Chance mehr haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Neubau ist erforderlich, kann aber nur zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, wenn ausreichend Wohnungen im günstigen Segment entstehen. „Daher sind städtische Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Vermieter, die im Sinne einer sozialen Wohnraumversorgung agieren, zu stärken“, so Werner.
Flankierend bedarf es einer Verschärfung des Mietrechts. Unter anderem muss die Mietpreisbremse verbessert werden, indem die Ausnahmen gestrichen und ein Ordnungsgeld für Verstöße gegen die Mietpreisbremse eingeführt wird. Darüber hinaus ist der Kündigungsschutz der Mieter zu stärken und insbesondere der Tatbestand des Eigenbedarfs enger und klarer zu definieren sowie die Heilungsmöglichkeit bei fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs auf die ordentliche Kündigung auszuweiten.
09.07.2019