Bisher war es für Vermieter einfach, Wohnungen eines sozialen Projekts zu kündigen. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Schutz zu bieten, wurde das Mietrecht geändert. Die neue Regelung gilt seit Jahresanfang. Allerdings: Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht – urteilt der Berliner Mieterverein.
Tausende behinderte Menschen, psychisch Kranke oder auch Drogen- und Suchterkrankte können nur deshalb in ihren eigenen Wohnungen leben, weil diese von sozialen Trägern angemietet wurden.
Diese Vereine – meist Wohlfahrtsverbände – gelten aber als Gewerbemieter, und ihnen kann schnell und grundlos gekündigt werden. Allerdings treten in einem solchen Fall der Beendigung des Hauptmietverhältnisses mit dem Vermieter die Bewohnerinnen und Bewohnern nicht in das Mietverhältnis ein. Das heißt: Wird einem Träger gekündigt, verlieren auch die Menschen in den angemieteten Wohnungen ihr Zuhause.
Mit der Mietrechtsänderung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, sollte sich das eigentlich grundsätzlich ändern. Zum Schutz der in solchen Wohnungen lebenden Menschen wurde das Wohnraummietrecht auf derartige gewerbliche Mietverhältnisse erweitert. „Aber gut gedacht ist eben noch lange nicht gut gemacht“, erklärt Frank Maciejewski, Mietrechtsexperte beim Berliner Mieterverein. Denn die Regelung gilt nur für Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden.
Für die früher abgeschlossenen Mietverträge gibt es dagegen keinerlei Schutz. Und das betrifft viele. Knapp 2500 Trägerwohnungen sind allein beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in Berlin erfasst. Hinzu kommen Wohnungen des Roten Kreuzes, der Diakonie oder der Caritas. Schätzungsweise 10.000 Menschen leben in hauptstädtischen Trägerwohnungen. „Diese Menschen müssen auch rückwirkend geschützt werden“, so Gabriele Schlimper, die Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Berlin.
Rosemarie Mieder
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27.02.2019