Nach einem Vorstoß der Berliner Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher in der Bauministerkonferenz hat die Bundesregierung zugesagt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten künftig zu erschweren.
Um die Mieter vor Verdrängung zu schützen, ist in Berlins Milieuschutzgebieten seit 2015 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verboten. Dennoch sind seither in den mittlerweile 56 Gebieten rund 20.000 Wohnungen grundbuchlich umgewandelt worden. Das liegt an einem Schlupfloch im Baugesetzbuch: Wenn sich der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern zum Kauf anzubieten, muss das Bezirksamt die Aufteilung des Hauses in Einzeleigentum genehmigen.
Die Mieter können oder wollen aber in aller Regel ihre Wohnung nicht kaufen. Gerade mal 25 Berliner Mieter haben in den vergangenen drei Jahren davon Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass nach sieben Jahren die Wohnungen auf dem Markt angeboten werden und die Mieter sich auf Eigenbedarfskündigungen gefasst machen müssen. Das langfristige Ziel des Milieuschutzes wird so unterlaufen.
Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hat deshalb in der Konferenz der Landesbauminister vorgeschlagen, die Ausnahme aus dem Baugesetzbuch zu streichen.
Baustaatssekretär Gunther Adler hat angekündigt, dass die Bundesministerien für Inneres und Justiz bis April einen gemeinsamen Vorschlag zur Erschwerung der Eigentumsumwandlung erarbeiten werden. „Dies wäre ein wichtiger Schritt im Interesse der Mieter in Milieuschutzgebieten“, meint Katrin Lompscher.
Jens Sethmann
28.03.2022