Viele Mieter haben in den letzten Monaten ein Schreiben bekommen, in dem der Abzug der Altglastonnen im Hof angekündigt wird. Mehr als ein Drittel der Tonnen soll bis Anfang 2020 verschwinden, hauptsächlich aus Gebäuden außerhalb des S-Bahn-Rings.
Das zuständige Duale System Deutschland begründet dies mit der schlechten Qualität des gesammelten Altglases. In den öffentlichen Sammelbehältern („Iglus“) könne besser nach Farben getrennt werden und die Zahl der Fehleinwürfe sei geringer. Doch die Erfahrungen in den Stadtteilen, in denen bereits seit 2014 Glastonnen abgezogen wurden, sind eindeutig: Die Menge des gesammelten Wertstoffs hat sich um rund 20 Prozent verringert. Vor allem für ältere Menschen ist der Gang zum öffentlichen Container zu beschwerlich.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) ruft daher zum Widerstand gegen den Abzug der Hofcontainer auf. Laut Vereinbarung der dualen Systeme mit dem Berliner Senat dürfen die Behälter nur mit Zustimmung der Eigentümer beziehungsweise der Hausverwaltungen entfernt werden. Diese vereinbarte Freiwilligkeit werde unterlaufen, heißt es beim BUND. „Mieter sollten sich wehren und ihre Vermieter zum Widerspruch auffordern“, erklärt BUND-Abfallreferent Tobias Quast.
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Auf www.meine-altglastonne.de gibt es verschiedene Vorlagen, mit denen per E-Mail oder Brief Widerspruch gegen den Abzug der Glastonnen eingelegt werden kann.
Für Rückfragen: Tobias Quast, BUND-Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik,
Tel. 78790055
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28.09.2022